UK Limited: günstig zu gründen, teuer zu unterhalten? Was Gründer 2026 wirklich einplanen müssen

„Firma in 24 Stunden für unter 50 Pfund“ ist nach wie vor eines der wirksamsten Werbeversprechen im Company-Formation-Geschäft, manche Anbieter kommen sogar auf einen niedrigeren zweistelligen Betrag, wenn man gleich ein laufendes Buchhaltungs-Abo mit abschließt. Rechnerisch kann ein solcher Werbepreis die amtliche Companies-House-Gebühr allein aber gar nicht abdecken: Seit dem 1. Februar 2026 liegt die digitale Gründungsgebühr bei 100 Pfund. Wirbt ein Anbieter trotzdem mit einem niedrigeren Betrag, lohnt sich die Nachfrage, ob die amtliche Gebühr darin fehlt, separat berechnet wird oder über ein Paket oder Abo quersubventioniert ist. Was auf den Werbebannern ohnehin fehlt, ist alles, was vorher an Vorlauf und danach an laufenden Kosten dazukommt. Wer eine UK Limited allein nach dem Gründungspreis auswählt, hat am Ende des ersten Jahres oft etwa das Zwanzigfache oder mehr von dem bezahlt, was die Anzeige versprochen hat, und wundert sich, woher die Rechnung kommt.

Das macht die UK Limited nicht automatisch zur falschen Wahl. Für viele Geschäftsmodelle, gerade mit Kunden oder Partnern in Großbritannien, bleibt sie eine solide, international anerkannte Struktur. Aber sie gehört zu den Gesellschaftsformen, bei denen die Lücke zwischen Werbeversprechen und tatsächlichem Budget besonders groß ist. Hier die Zahlen, mit denen Sie 2026 tatsächlich rechnen sollten.

Britische Pfund Münzen und Banknoten

Was die Gründung selbst 2026 wirklich kostet

Ab dem 1. Februar 2026 verlangt Companies House für die digitale Standardgründung 100 Pfund, papierbasiert 124 Pfund, das ist eine deutliche Erhöhung gegenüber den bisherigen 50 Pfund. Wer die Gründung am selben Tag über eine Software-Anbindung erledigen will, zahlt 156 Pfund, vorausgesetzt der Antrag wird akzeptiert und rechtzeitig bearbeitet, eine Garantie auf denselben Tag ist das nicht. Ein Formation Agent kommt in aller Regel noch obendrauf, marktüblich meist zwischen 20 und 150 Pfund, je nachdem, ob nur die reine Anmeldung oder gleich ein Servicepaket mit Geschäftsadresse und Postweiterleitung gebucht wird.

Wichtig dabei: Die 100 Pfund sind die amtliche Gebühr von Companies House selbst, keine Marge des Anbieters. Wer eine Gründung für deutlich weniger als diesen Betrag beworben sieht, bekommt entweder einen befristeten Einführungspreis, bei dem der Anbieter die Differenz selbst trägt, oder die amtliche Gebühr ist in der beworbenen Zahl schlicht noch nicht separat ausgewiesen.

Für sich genommen ist das noch überschaubar. Das eigentliche Problem: Die Gründungsanzeigen, die mit deutlich niedrigeren Beträgen werben, sind meist schlicht nicht mehr aktuell, oder sie zeigen nur die reine Registrierungsgebühr, ohne die eigentlich notwendigen Zusatzleistungen. Eine UK Limited braucht ab dem ersten Tag mehr als nur einen Companies-House-Eintrag, und genau diese Zusatzleistungen entscheiden über den tatsächlichen Preis.

Die eingetragene Geschäftsadresse: keine Postfachlösung mehr

Seit dem 4. März 2024 gilt eine Regel, die viele bestehende Gründungsangebote noch nicht in ihre Preiskalkulation eingearbeitet haben: Die eingetragene Geschäftsadresse (Registered Office) muss eine physische Adresse in dem Landesteil sein, in dem die Gesellschaft eingetragen ist, und Dokumente müssen dort im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nachweislich zugestellt werden können. Ein reines Postfach reicht seither nicht mehr.

Praktisch heißt das für die meisten internationalen Gründer: eine kommerzielle Registered-Office-Dienstleistung, marktüblich 50 bis 150 Pfund im Jahr. Companies House verlangt dafür eine tatsächlich geeignete Adresse. Hält der Registrar eine Adresse für ungeeignet, kann er die Gesellschaft auf eine Standardadresse umtragen. Je nach Fall geht dem eine Mitteilung voraus, die der Gesellschaft Gelegenheit gibt, eine passende Ersatzadresse zu melden oder die Eignung der bestehenden Adresse nachzuweisen, in anderen Fällen erfolgt die Umtragung ohne vorherige Mitteilung. Wird die Gesellschaft auf die Standardadresse umgetragen und legt sie keinen Widerspruch ein, bleiben ihr 28 Tage, um Companies House eine neue, geeignete Adresse zu melden. Versäumt sie das, kann das Löschungsverfahren beginnen. Ein Detail, das in Erinnerung bleibt: Das öffentliche Register zeigt die Standardadresse auch nach einer Korrektur weiterhin an, was in der Praxis mehr Komplikation als Erleichterung bedeutet.

Hier lohnt sich ein genauerer Blick, denn Registered Office, Service Address und Business Address sind drei unterschiedliche Adresstypen mit unterschiedlichem Zweck, und viele Agenturen verkaufen standardmäßig nur den ersten davon. Für die eigentliche Kontoeröffnung bei Banken und Zahlungsdienstleistern reicht eine reine Registered-Office-Adresse je nach Anbieter in der Praxis oft nicht aus, viele Banken und Zahlungsdienstleister verlangen zusätzliche Substanznachweise. Wir gehen in einem eigenen Beitrag darauf ein, worüber viele Agenturen bei der UK-Limited-Gründung nicht aufklären, inklusive der Frage, wann welcher Adresstyp tatsächlich gebraucht wird.

Identitätsprüfung: die neue Hürde, die viele Gründer noch nicht kennen

Seit dem 18. November 2025 verlangt Companies House im Rahmen des Economic Crime and Corporate Transparency Act eine verifizierte Identität von Direktoren und wirtschaftlich Berechtigten (PSCs). Getrennt davon stehen ACSPs, zugelassene Vermittler wie Wirtschaftsprüfer, Anwaltskanzleien oder Formation Agents, die für ihre Mandanten die Identitätsprüfung bei Companies House übernehmen dürfen. Wer diesen Verifizierungsservice anbieten will, braucht dafür eine eigene Zulassung als Authorised Corporate Service Provider (ACSP), ein separates Verfahren, das nicht mit der persönlichen Identitätsprüfung von Direktoren und PSCs zu verwechseln ist. Companies House hat zudem angekündigt, die ACSP-Pflicht künftig schrittweise auch auf die reine Dokumenteneinreichung im Namen von Gesellschaften auszuweiten, wer beruflich für Mandanten einreicht, sollte den jeweils aktuellen Stand im Blick behalten.

Bei einer Neugründung verlangt Companies House für jeden vorgesehenen Direktor den persönlichen Verifizierungscode bereits als Teil der Gründungsanmeldung, die Verifizierung muss also vorher abgeschlossen sein. Bestehende Direktoren erhalten eine zwölfmonatige Übergangsfrist bis zur nächsten Confirmation Statement. Wird jemand nach dem 18. November 2025 neu zur PSC, kann die Person ihren Code gleich bei Eintragung ins Register angeben oder innerhalb von 14 Tagen danach nachreichen. Bei bestehenden PSCs kommt es darauf an, ob dieselbe Person zugleich Direktorin oder Direktor ist: In dem Fall beginnt die 14-tägige Frist am Tag nach dem Confirmation-Statement-Datum der Gesellschaft. Ist die PSC keine Direktorin oder kein Direktor, laufen die 14 Tage stattdessen vom 1. bis zum 14. ihres Geburtsmonats, also des Kalendermonats, in den der Geburtstag fällt, unabhängig vom genauen Tag darin. Bei einem Geburtstag am 24. Februar wäre das etwa der Zeitraum vom 1. bis 14. Februar, nicht der 24.

Zwei Wege zur Identitätsprüfung

Zwei Wege stehen offen: die direkte Verifizierung über GOV.UK One Login, unter anderem per Reisepass oder, bei britischen Dokumenten, auch per Führerschein, dazu ein GOV.UK-One-Login-Konto (die vollständige, sich gelegentlich ändernde Liste akzeptierter Dokumente führt GOV.UK selbst), oder die Verifizierung über einen Authorised Corporate Service Provider, kurz ACSP, also einen zugelassenen Anbieter wie Wirtschaftsprüfer, Anwaltskanzleien oder Formation Agents, der die Prüfung gegen Gebühr übernimmt und an Companies House meldet. Für Gründer, denen der direkte Weg über GOV.UK One Login aus praktischen Gründen nicht offensteht, sei es wegen des Dokuments oder des Ablaufs selbst, ist die ACSP-Route in der Praxis oft der unkompliziertere Weg, auch wenn dafür eine zusätzliche Servicegebühr anfällt. Wer diesen Schritt versäumt, riskiert zurückgewiesene Einreichungen, im Extremfall sogar eine strafrechtliche Verfolgung oder den Ausschluss als Direktor.

Für das eingangs erwähnte 24-Stunden-Versprechen hat das spürbare Folgen. Die eigentliche Companies-House-Registrierung mag technisch noch am selben Tag möglich sein, aber die Identitätsprüfung muss ihr vorausgehen, nicht nachträglich erfolgen. Wer sie erst im Zuge der Gründung anstößt, vor allem über die ACSP-Route, deren Bearbeitungszeit je nach Anbieter unterschiedlich ausfällt, sollte realistisch eher mit mehreren Werktagen bis zur tatsächlich eingetragenen Gesellschaft rechnen als mit einem einzigen Tag.

Die laufenden Kosten, die in der Werbung fehlen

Nach der Gründung beginnt die eigentliche Rechnung. Für die laufende Buchhaltung und die Körperschaftsteuererklärung arbeiten die meisten international ansässigen Gründer mit einem lokalen Steuerberater zusammen. Was das konkret kostet, hängt stark vom Umsatzvolumen, der Anzahl der Buchungen und dem gewählten Anbieter ab, ein pauschaler Richtwert würde hier eher in die Irre führen als helfen. Es lohnt sich, vor der Gründung mindestens ein, besser zwei Angebote einzuholen, statt diesen Posten zu unterschätzen.

Für die administrativen Pflichtleistungen lässt sich dagegen recht konkret rechnen, auch wenn die genaue Zusammensetzung je nach Anbieter variiert. Die jährliche Confirmation Statement, die Bestätigung der aktuellen Unternehmensdaten gegenüber Companies House, kostet seit Februar 2026 digital 50 Pfund, auf Papier 110 Pfund. Dazu kommt die Registered-Office-Adresse mit marktüblich 50 bis 150 Pfund jährlich, je nach Anbieter.

Am Markt finden sich Full-Service-Gründungspakete, die im ersten Jahr Corporate Secretary, Registered Office, Service Address, VAT-Registrierung, Confirmation Statement und Unterstützung bei der Kontoeröffnung bündeln, häufig zu einem Festpreis in der Größenordnung von 700 bis 900 Pfund. Ab dem zweiten Jahr laufen die Bestandteile meist getrennt weiter, ein reines Kern-Compliance-Paket aus Corporate Secretary, Registered Office und Confirmation Statement liegt dann häufig bei 650 bis 800 Pfund im Jahr. Eine physische Geschäftsadresse (Business Address) ist in solchen Paketen in der Regel nicht automatisch enthalten und kommt bei Bedarf als separate Position hinzu, ebenso eine britische Telefonnummer oder die ACSP-Identitätsprüfung, eine eigene gesetzliche Pflicht seit November 2025, die in kaum einer älteren Preiskalkulation auftaucht.

Ein Geschäftskonto ist bei mehreren Fintech-Anbietern kostenlos oder für eine kleine monatliche Gebühr erhältlich, klassische Banken verlangen oft 5 bis 12,50 Pfund im Monat.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Das folgende Beispiel ist eine Illustration auf Basis marktüblicher Preise, keine Zusicherung, was Ihre eigene Gründung kosten wird, dafür sind die Angebote am Markt zu unterschiedlich. Nehmen wir eine Beraterin aus Deutschland, die eine UK Limited gründet, weil ein wichtiger Kunde in London sitzt und sie für Kundentermine eine physische Geschäftsadresse braucht, kein reines Registered Office also. Die Werbung verspricht 49 Pfund für die Gründung. Entscheidet sie sich für ein Full-Service-Paket, sieht die Rechnung realistisch so aus: 100 Pfund Companies-House-Gebühr, rund 800 bis 900 Pfund für das Gründungspaket samt Geschäftsadresse (inklusive Corporate Secretary, Registered Office, Service Address, Business Address, VAT-Registrierung, Confirmation Statement und Unterstützung bei der Kontoeröffnung im ersten Jahr), dazu je nach Anzahl der zu verifizierenden Personen etwa 100 bis 200 Pfund für die ACSP-Identitätsprüfung. Macht rund 1.000 bis 1.200 Pfund für die administrative Seite der Gründung im ersten Jahr, ohne Buchhaltung.

Ab Jahr zwei hängt die Spanne vor allem davon ab, ob weiterhin eine physische Geschäftsadresse gebraucht wird, der Bedarf ist hier von Mandant zu Mandant unterschiedlich. Das reine Kern-Compliance-Paket aus Corporate Secretary, Registered Office und Confirmation Statement liegt bei häufig 650 bis 800 Pfund im Jahr. Wer die Geschäftsadresse behält und etwas Puffer für individuelle Zusatzwünsche einplant, landet eher bei rund 1.100 bis 1.300 Pfund. Über drei Jahre gerechnet kommt sie damit je nach Ausstattung auf ungefähr 2.400 bis 3.700 Pfund für die administrative Seite und die Registrierungspflichten, zuzüglich der laufenden Buchhaltung, die separat anfällt und je nach Anbieter und Umsatzvolumen unterschiedlich ausfällt. Deutlich mehr als die 49 Pfund aus der Anzeige, aber eben die Bandbreite, mit der sich tatsächlich planen lässt, nicht nur der Gründungspreis vom Werbebanner.

Körperschaftsteuer: 19, 25 oder irgendwo dazwischen

Für das Finanzjahr 2026/27 gilt weiterhin die Struktur, die seit April 2023 unverändert ist: 19 Prozent auf Gewinne bis 50.000 Pfund, 25 Prozent auf Gewinne über 250.000 Pfund, dazwischen greift die sogenannte Marginal Relief mit einem Faktor von 3/200. Praktisch bedeutet das einen sanft ansteigenden Effektivsteuersatz. Bei einem Gewinn von 100.000 Pfund etwa liegt die effektive Steuerlast bei rund 22.750 Pfund, also 22,75 Prozent, während jeder zusätzliche Pfund innerhalb dieser Zone tatsächlich mit 26,5 Prozent belastet wird. Die genauen Steuersätze und die Berechnungsformel sind auf der offiziellen GOV.UK-Seite hinterlegt, unter Berücksichtigung eines kürzeren Geschäftsjahres oder mehrerer verbundener Gesellschaften ändern sich die Schwellenwerte anteilig.

Die Steuerresidenz-Falle für Gründer im Ausland

Ein Missverständnis, das uns bei Beratungsgesprächen häufiger begegnet, als man denken würde: Eine UK Limited, die vollständig von einem im Ausland lebenden Direktor geführt wird, ist deswegen noch lange nicht automatisch außerhalb Großbritanniens steuerpflichtig. Der sogenannte Incorporation Test greift zuerst, und der ist bewusst einfach gehalten: Wer in Großbritannien eingetragen ist, gilt grundsätzlich als steuerlich in Großbritannien ansässig, unabhängig davon, von wo aus das operative Geschäft geführt wird. Der Central-Management-and-Control-Test, also die Frage, wo die eigentliche strategische Kontrolle liegt, spielt vor allem bei im Ausland gegründeten Gesellschaften eine Rolle, die dadurch möglicherweise zusätzlich in Großbritannien steuerpflichtig werden. Er kann aber auch bei einer in Großbritannien eingetragenen Gesellschaft relevant werden, etwa wenn es im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens um die Frage einer doppelten steuerlichen Ansässigkeit geht.

Was ein Doppelbesteuerungsabkommen tatsächlich ändert

Was sich ändern kann, ist das praktische Ergebnis: Ist die Gesellschaft auch nach dem eigenen Steuerrecht eines anderen Landes dort ansässig, kann ein Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerung beeinflussen, auch wenn die UK Limited nach britischem Recht weiterhin als dort ansässig gilt. Großbritannien hat mit einer ganzen Reihe von Ländern ein solches Abkommen, etwa mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (seit 2016) oder mit Singapur, und diese Abkommen sehen für den Fall doppelter Ansässigkeit üblicherweise eine sogenannte Tie-Breaker-Regel vor. Nur funktioniert diese bei Gesellschaften anders, als viele annehmen, und zwar je nach Abkommen auf unterschiedliche Weise. Manche Doppelbesteuerungsabkommen legen die Ansässigkeit über den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung fest, andere, darunter etliche neuere britische Abkommen, verweisen stattdessen auf ein Verständigungsverfahren zwischen den zuständigen Steuerbehörden. Die Fakten zu Geschäftsleitung und Kontrolle bleiben dabei zentral wichtig, welcher Mechanismus im Einzelfall greift, Verständigungsverfahren, Ort-der-tatsächlichen-Geschäftsleitung-Regel oder ein anderer Test, hängt aber vom jeweiligen Abkommen ab und lässt sich nicht pauschal unterstellen.

Wo ein Verständigungsverfahren greift, einigen sich laut den HMRC-eigenen Richtlinien die zuständigen Steuerbehörden der beteiligten Länder, unter Berücksichtigung von Kriterien wie Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, wirtschaftlicher Substanz und rechtlichem Sitz, ein Prozess ohne festen Zeitrahmen. Einigen sich die Behörden nicht, kann die Gesellschaft im Ergebnis sogar in beiden Ländern als ansässig gelten bleiben. Wer eine UK Limited vom Ausland aus führt, sei es von Dubai, Singapur oder einem anderen beliebten Zielland, und davon ausgeht, allein durch das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen automatisch der britischen Körperschaftsteuer zu entkommen, verwechselt also das Bestehen eines Abkommens mit einer automatischen Befreiung. Das tatsächliche Ergebnis ist eher ein zäher Abstimmungsprozess zwischen zwei Finanzbehörden mit offenem Ausgang, und im ungünstigsten Fall eine doppelte statt gar keiner Steuerpflicht.

Mehrwertsteuer: die 90.000-Pfund-Schwelle

Die Registrierungspflicht für Mehrwertsteuer greift bei einem steuerpflichtigen Umsatz von 90.000 Pfund, gemessen über ein rollierendes Zwölfmonatsfenster, das sich am Ende jedes Kalendermonats neu berechnet, nicht über das Geschäftsjahr. Überschreitet der Umsatz diese Schwelle, bleiben 30 Tage Zeit für die Anmeldung bei HMRC, wirksam wird die Registrierung dann rückwirkend zum ersten Tag des zweiten Folgemonats. Zusätzlich existiert ein vorausschauender Test: Wer begründet erwarten kann, allein in den nächsten 30 Tagen über die Schwelle zu kommen, muss sich registrieren, und zwar wirksam ab dem Tag, an dem diese Erwartung entstanden ist, nicht erst nach Ablauf der 30 Tage.

Für Gründer ohne eigene Niederlassung in Großbritannien gilt dabei eine wichtige Einschränkung, die in vielen Ratgebern untergeht: Die 90.000-Pfund-Schwelle steht seit 2012 nur Unternehmen offen, die im Vereinigten Königreich tatsächlich ansässig sind. Wer als sogenannte Non-Established Taxable Person, kurz NETP, ohne UK-Niederlassung steuerpflichtige Umsätze in Großbritannien erzielt, muss sich in aller Regel bereits ab dem ersten Umsatz registrieren, die Schwelle greift dann nicht. Ob eine UK Limited umsatzsteuerlich als NETP gilt, ist eine eigenständige, mehrwertsteuerspezifische Frage. Sie hängt davon ab, ob das Unternehmen eine sogenannte UK Establishment im Sinne des Mehrwertsteuerrechts hat, nicht einfach von der Gründung in Großbritannien, der eingetragenen Adresse oder der Staatsangehörigkeit des Direktors. Relevant sind eher Kriterien wie der Standort von Personal und Räumlichkeiten, wo tatsächlich entschieden wird, und wo die operativen Ressourcen des Geschäfts liegen, ein Punkt, den Sie mit Ihrem Steuerberater klären sollten, bevor Sie sich auf die 90.000 Pfund verlassen.

Das Bankkonto-Problem

Wer eine UK Limited als nicht in Großbritannien ansässige Person gründet, stößt regelmäßig auf dieselbe Hürde, die wir bereits ausführlich in unserem Artikel zu abgelehnten Firmenkonten beschrieben haben: verschärfte Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten, Nachweis eines nachvollziehbaren Geschäftszwecks, Substanznachweise. Traditionelle britische Banken verlangen oft eine physische Präsenz oder zumindest einen belastbaren UK-Bezug, bevor sie ein Konto eröffnen. Fintech-Anbieter sind in aller Regel zugänglicher, verlangen dafür teils höhere laufende Gebühren oder bieten weniger klassische Bankdienstleistungen wie Kreditlinien. Realistisch sollten Sie diesen Schritt separat einplanen, nicht als Formsache am Ende der Gründung.

Lohnt sich die UK Limited also noch?

Ja, aber nur mit realistischem Budget. Wer tatsächlich Kunden, Lieferanten oder Investoren in Großbritannien hat, profitiert von einer weltweit anerkannten, gut dokumentierten Rechtsform mit einem im unteren Gewinnbereich vergleichsweise moderaten Körperschaftsteuersatz auf Unternehmensebene. Was davon am Ende beim Gründer persönlich ankommt, hängt zusätzlich an der Gewinnentnahme und der Besteuerung im eigenen Wohnsitzland, das ist eine andere Rechnung. Wer dagegen ohne konkreten UK-Bezug allein wegen des niedrigen Gründungspreises zugreift, zahlt am Ende drauf, sowohl finanziell als auch an Verwaltungsaufwand, den eine Struktur in einer für das eigene Geschäftsmodell passenderen Jurisdiktion nicht verlangt hätte. Die richtige Frage ist nicht „was kostet die Gründung“, sondern „was kostet mich diese Struktur über drei Jahre, und bringt sie mir dafür etwas, das eine andere Jurisdiktion nicht auch könnte“.

Häufige Fragen

Was kostet eine UK Limited im ersten Jahr wirklich? Für die administrative Seite, also Companies-House-Gebühr, Formation-Service, Identitätsprüfung, Confirmation Statement und Registered Office, rechnen Sie mit grob 1.000 bis 1.200 Pfund für das erste Jahr, wenn Sie ein Full-Service-Paket mit Geschäftsadresse nutzen, die genaue Zahl hängt unter anderem von der Anzahl der zu verifizierenden Direktoren und dem gewählten Anbieter ab. Dazu kommt die laufende Buchhaltung, die separat anfällt und stark vom Umsatzvolumen und gewählten Steuerberater abhängt.

Muss ich als nicht-britischer Direktor meine Identität persönlich in Großbritannien verifizieren lassen? Nein. Die Verifizierung läuft entweder online über GOV.UK One Login oder über einen Authorised Corporate Service Provider wie einen Formation Agent oder Wirtschaftsprüfer, der die Prüfung remote gegen Gebühr übernimmt.

Zahlt eine UK Limited automatisch keine britische Steuer, wenn der Direktor im Ausland lebt? Nein. Der Incorporation Test macht jede in Großbritannien eingetragene Gesellschaft grundsätzlich steuerpflichtig in Großbritannien, unabhängig vom Wohnsitz der Direktoren. Eine abweichende Einstufung ist nur über ein Doppelbesteuerungsabkommen möglich und erfordert eigene Nachweise.

Ab welchem Umsatz muss sich eine UK Limited für die Mehrwertsteuer registrieren? Für Unternehmen mit tatsächlicher Ansässigkeit in Großbritannien beginnt die Registrierungspflicht in der Regel, sobald der steuerpflichtige Umsatz in den vorangegangenen zwölf Monaten 90.000 Pfund übersteigt, oder wenn er voraussichtlich in den nächsten 30 Tagen darüber liegen wird. Eine Non-Established Taxable Person kann sich in der Regel nicht auf diese Schwelle berufen und muss meist bereits ab der ersten steuerpflichtigen Lieferung oder Leistung in Großbritannien registrieren.

Eine UK Limited kann für das richtige Geschäftsmodell weiterhin eine gute Wahl sein, aber nur, wenn Sie sie mit offenen Augen budgetieren statt mit dem Gründungspreis aus der Anzeige. Wenn Sie unsicher sind, ob eine UK Limited, eine Struktur in einer anderen Jurisdiktion oder eine Kombination aus mehreren Gesellschaften für Ihr konkretes Geschäftsmodell die passendere Lösung ist, sprechen wir gerne mit Ihnen über die tatsächlichen Zahlen. Kontaktieren Sie uns.

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