AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Singabiz Ltd. und Singabiz Network

I.                    Präambel

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Geschäftsbeziehungen zwischen Singabiz Ltd. und Partnern von Singabiz Network einerseits und Kunden von Singabiz Ltd. und von Partnern von Singabiz Network andererseits.

1.      Begriffe

„Singabiz Ltd.“ – Singabiz Ltd. mit Sitz in Düsseldorf, Königsallee 106, Handelsregister Düsseldorf, HRB 76117, deren offizielle und autorisierte Vertreter, Niederlassungen, Offices und sonstige offizielle Vertretungen;

„Partner von Singabiz Network“ – jedweder Partner, der ins Netzwerk von Singabiz Network als solcher aufgenommen wurde;

„Kunde“ – ein Unternehmen, eine Firma, eine Einzelperson oder eine Gruppe von Personen, die einer geschäftlichen Tätigkeit nachgehen oder nachgehen wollen und hierzu eine Beratung oder sonstige Dienstleistungen von Singabiz Ltd. bzw. von Partnern von Singabiz Network beanspruchen.

2.      Singabiz und Singabiz Network

Um Kunden noch besser und umfangreicher bedienen zu können, hat Singabiz das Singabiz Network ins Leben gerufen. Durch den Zusammenschluss diverser Dienstleistungs- und Beratungsanbieter erhalten die Kunden die Möglichkeit, die meisten für die Geschäftsgründung und sonstige geschäftsrelevante Dienstleistungen und Beratungen aus einer Hand zu beziehen.

II.                  Angebotene Services

Singabiz Ltd. und Partner von Singabiz Network bieten verschiedene Services rund um Firmengründungen, Gründungsberatung, Finanzierung, steuerliche Aspekte und weitere Bereiche, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Gründung, dem Aufbau, der Erweiterung, Expansion, Internationalisierung, Optimierung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens oder Selbständigen sind.

Für Services, die eine entsprechende Zulassung benötigen, arbeitet Singabiz Network mit entsprechend zugelassenen Vertretern der jeweiligen Berufe zusammen.

Ferner bieten Singabiz Ltd. und Partner von Singabiz Network Leistungen rund um administrative Betreuung der Kunden, wie z.B., Büroräumlichkeiten, Organisierung der geschäftlichen Abläufe, Sekretariatsservice, Postempfang und -bearbeitung und sonstige Aspekte der Arbeitsorganisation.

Die unten erwähnten Serviceleistungen werden nicht in allen Ländern vollständig angeboten.

1.      Einmalige und wiederkehrende Serviceleistungen

Leistungen werden bedarfsmäßig entweder als einmalige Leistungen (z.B. Firmengründung oder einmalige Beratung) bzw. als wiederkehrende Leistungen (z.B. laufende steuerliche Betreuung, autorisierte Repräsentanz usw.) erbracht.

2.      Gründungsberatung

Gründungsberatung beinhaltet sämtliche Bereiche einer Firmengründung, wie z.B. Erstellung eines Business Plans, Finanzierungsmöglichkeiten, Begleitung beim Aufbau des neuen Unternehmens. Die Beratung kann ggf. auch als geförderte Beratung erbracht werden.

3.      Firmengründungen

Firmengründungen in den Ländern, die von Singabiz Ltd. und Partnern von Singabiz Network angeboten werden, umfassen diverse Leistungen, die für die Gründung einer funktionierenden Firma in dem jeweiligen Land notwendig sind. Diese Leistungen variieren von Land zu Land und können den aktuell geltenden Angebotspräsentationen und Preislisten entnommen werden.

4.      Autorisierte Repräsentanz, Interimsmanagement

II.4.1 Die Kunden von Singabiz Ltd. und Singabiz Network können eine autorisierte Repräsentanz ihrer neugegründeten Firma durch Singabiz Ltd. bzw. Partner von Singabiz Network beauftragen. In diesem Fall wird die neue Firma in dem jeweiligen Land durch Vertreter von Singabiz Ltd. bzw. von Partnern im Singabiz Network gegenüber Behörden, potentiellen Partnern des jeweiligen Kunden und sonstigen Kontakten repräsentiert.

II.4.2 Wenn ein Kunde von Singabiz Ltd. oder von einem Partner im Singabiz Network noch keinen Managementposten in der neugegründeten Firma besetzt hat, so kann Singabiz Ltd. bzw. ein Partner von Singabiz Network das Management der neugegründeten Firma auf einer Interimsbasis übernehmen.

5.      Business match Service

Kunden von Singabiz Ltd. bzw. von einem der Partner von Singabiz Network können ebenfalls Services rund um Business Matching beantragen, um passende Partner bzw. Kunden in den neuen Märkten zu finden.

6.      Geschäftsadresse, Büroräume, Verwaltung

Singabiz Ltd. bzw. Partner von Singabiz Network bieten ebenfalls Services rund um Geschäftsadressen, Büroräumlichkeiten bzw. Verwaltungsarbeiten für neugegründete Firmen sowie für bestehende Kunden an.

7.      Financial Services

Innerhalb des Singabiz Networks können Kunden diverse finanzielle Dienstleistungen erhalten, wie z.B., Buchhaltung, Steuerberatung, Erstellung und Einreichung der Jahresabschlüsse, Überprüfung der Steuerbescheinigungen, Finanzierungsmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten und sonstige Serviceleistungen.

8.      Corporate Design und andere Design-Services

Singabiz Ltd. bietet Serviceleistungen rund um Corporate Design, Entwicklung der Firmen- und Produktlogos.

9.      Andere Services

Singabiz Ltd. und Singabiz Network sind ständig bestrebt, den Kunden auch weitere Services anzubieten, die bei einem Start in die Selbständigkeit, bei der Gründung eines neuen Unternehmens, bei der Expansion auf neue Märkte bzw. bei der Optimierung der Geschäftsprozesse wichtig sein können. Die aktuell angebotenen Services können der Servicematrix, sowie den Preislisten entnommen werden.

III.                Zustandekommen des Vertrages

III.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und Singabiz Ltd. bzw. einem oder mehreren Partner(n) von Singabiz Network kommt zustande, indem der Kunde den entsprechenden Auftrag vollständig ausfüllt und zusammen mit den notwendigen Formularen, Unterlagen, Kopien, Dokumenten etc. an Singabiz verschickt, sowie die anschließend erhaltene(n) Rechnung(en) von Singabiz Ltd., Singabiz Network bzw. von Partnern von Singabiz Network vollständig bezahlt.

III.2 Durch die Unterzeichnung des Antrages werden automatisch die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Singabiz Ltd. und Singabiz Network vollständig anerkannt.

IV.               Bezahlung der Leistungen

IV.1 Nach Erhalt, der Überprüfung und der Bearbeitung des Kundenantrages erstellt Singabiz Ltd., Singabiz Network (im Namen und auf Rechnung vom jeweiligen Partner) bzw. der jeweilige Partner/ die jeweiligen Partner direkt eine Rechnung / Rechnungen an den Kunden. Die erstellte(n) Rechnung(en) ist/ sind ein Nachweis der Annahme des Kundenauftrages.

IV.2 Im Falle wiederkehrender Leistungen wird ein Kautionsbetrag in Höhe einer wiederkehrenden Gebühr für alle wiederkehrende Leistungen erhoben.

IV.3 Vor Erhalt der Leistungen von Singabiz Ltd. und Partnern von Singabiz Network soll die Rechnung vollständig beglichen sein. Eine Teilzahlung berechtigt den Kunden nicht, Leistungen seitens Singabiz Ltd. bzw. seitens Partner von Singabiz Network zu erhalten.

IV.4 Die Zahlungen erfolgen ausschließlich in Euro. Ausnahmen können nur gelten, wenn die Rechnungsstellung vom lokalen Singabiz Network Partner an einen lokalen Kunden im gleichen Land erfolgt.

IV.5 Wird eine internationale Zahlung vorgenommen, für die Gebühren möglicher Zahlungsdienstleister berechnet werden, so gehen diese Gebührenzahlungen vollständig zulasten des Kunden. Der Abzug jedweder Zahlungs- bzw. Geldtransfergebühren von dem Rechnungsbetrag ist nicht zulässig. Wird aufgrund dessen nicht der vollständige Rechnungsbetrag verbucht, so gilt die Zahlung als Teilzahlung. Der Kunde soll in diesem Fall die Differenz schnellstmöglich auf eigene Kosten ausgleichen, bevor mit der Leistungserbringung begonnen werden kann.

IV.6 Für wiederkehrende Leistungen werden entsprechende Rechnungen jeweils einen Monat vor dem Ablauf der laufenden Periode (seit Beginn der Leistungserbringung) erstellt und an Kunden verschickt.

IV.7 Rechnungen für wiederkehrende Leistungen sollen von Kunden ebenfalls zum in der Rechnung genannten Datum vollständig beglichen werden, jedoch nicht später als das vorgesehene Startdatum für die neue Periode.

IV.8 Wenn geförderte Beratung in Anspruch genommen wird und stehen in den Förderbedingungen abweichende Zahlungsmodalitäten als Teil der Förderkriterien, so werden diese in dem jeweiligen Beratungsvertrag entsprechend berücksichtigt.

V.                 Erbringung der Leistungen, Haftung

V.1 Die Leistungserbringung seitens Singabiz Ltd. und Partner von Singabiz Network beginnt erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung (Eingang des vollständigen Betrages auf dem Rechnungskonto).

V.2 Es werden ausschließlich beauftragten Leistungen erbracht, auch wenn Singabiz Ltd. bzw. Partner von Singabiz Network in dem jeweiligen Land weitere Leistungen erbringen. Möchte der Kunde zusätzliche Leistungen von Singabiz Ltd. bzw. von Partnern von Singabiz Network erhalten, so müssen diese jeweils zuerst explizit beauftragt und bezahlt werden.

V.3 Wird während der laufenden Leistungserbringung festgestellt, dass für die Fortsetzung der Leistungserbringung weitere Unterlagen vom Kunden benötigt werden oder andere Hinderungsgründe bestehen, so wird der Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt. Es ist in diesem Fall die Verpflichtung des Kunden, die benötigten Unterlagen zu besorgen und Singabiz Ltd. bzw. dem leistungserbringenden Partner von Singabiz Network zur Verfügung zu stellen. Für einen möglichen Verzug in Leistungserbringung in einem solchen Fall haften weder Singabiz Ltd. noch Partner von Singabiz Network.

V.4 Grundsätzlich haften Singabiz Ltd. und Partner von Singabiz Network ausschließlich im Falle einer groben Fahrlässigkeit seitens Singabiz Ltd. bzw. des jeweiligen Partners von Singabiz Network. Sonstige Haftungsfälle sind ausgeschlossen.

VI.               Kommunikation zwischen Kunden und Singabiz, Singabiz Network

1.      Informationspflichten des Kunden

VI.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen, Dokumente und weitere Unterlagen, die für die Leistungserbringung seitens Singabiz Ltd. und Partner von Singabiz Network benötigt werden, unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

VI.1.2 Ergeben sich im Laufe der Leistungserbringung Änderungen, die für die Leistungserbringung oder gar für die Geschäftsbeziehungen zum Kunden relevant sein könnten (z.B., Änderungen in der Geschäftsführung, Geschäftsadresse, Gegenstand des Unternehmens etc.), so ist der Kunde verpflichtet, auch diese Änderungen unverzüglich den beteiligten Parteien (Singabiz Ltd., Partner von Singabiz Network) mitzuteilen.

2.      Informationspflichten seitens Singabiz und Singabiz Network

Singabiz Ltd. sowie Partner von Singabiz Network, die am Beratungs- und Betreuungsprozess beteiligt sind, sind verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden Umstände, Informationen und Unterlagen, die für die Zusammenarbeit mit dem Kunden von Bedeutung sind und von denen der Kunde unterrichtet werden soll, unverzüglich dem Kunden mitzuteilen.

VII.             Zahlungsverzug

VII.1 Wird die erste Rechnung vom Kunden verspätet beglichen, so fangen die Aktivitäten seitens Singabiz Ltd. bzw. vom betroffenen Partner von Singabiz Network ebenfalls verspätet an (ab dem Zeitpunkt der vollständigen Rechnungsbegleichung).

VII.2 Werden die Folgerechnungen für wiederkehrende Leistungen verspätet beglichen, so gerät der Kunde automatisch 30 Tage nach dem Rechnungsversand in Verzug. In diesem Fall werden dem Kunden neben dem ursprünglichen Rechnungsbetrag Mahngebühren der jeweiligen betroffenen Partner von Singabiz Network bzw. von Singabiz Ltd. sowie Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

VIII.           Beendigung des Vertragsverhältnisses

1.      Reguläre Kündigung, Fristen

VIII.1.1 Werden einmalige Beratungsdienstleistungen erbracht, so gilt das Vertragsverhältnis als beendet, sobald die geschuldete Beratungsdienstleistung vollständig erbracht und bezahlt wurde. In diesem Fall bedarf es keiner separaten Kündigung.

VIII.1.2 Geht es um wiederkehrende Dienstleistungen von Singabiz Ltd. und/ oder von Partnern von Singabiz Network, so können solche Vertragsverhältnisse von jeder beteiligten Partei zum Ablauf der vereinbarten Frist regulär gekündigt werden. Beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr oder länger, so soll die Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des vereinbarten Vertragsfrist bei der anderen Partei eingehen. Bei kürzeren Laufzeiten soll die Kündigung mindestens zwei Wochen vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit bei der anderen Partei eingehen.

VIII.1.3 Wird der Vertrag über wiederkehrende Leistungen nicht proaktiv von einer der beteiligten Parteien innerhalb der vorgegebenen Frist gekündigt, so verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Vertragsperiode, die mit der ursprünglichen Vertragsperiode identisch ist.

VIII.1.4 Sind in den jeweiligen Individualverträgen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner von Singabiz Network abweichende Kündigungsfristen vereinbart, so haben diese Individualvereinbarungen und -verträge Vorrang.

2.      Fristlose Kündigung

VIII.2.1 Eine fristlose Kündigung kann von Kunden von Singabiz Ltd. oder von Partnern von Singabiz Network nur erfolgen, wenn diese auf eine grobe Fahrlässigkeit bzw. eine grobe Pflichtverletzung seitens Singabiz Ltd. oder Partner von Singabiz Network zurückzuführen ist. Wird ein Vertrag mit einem Partner von Singabiz Network fristlos durch den Kunden gekündigt, so betrifft es in keiner Weise Verträge und Vereinbarungen mit anderen Partnern von Singabiz Network oder mit Singabiz Ltd.

VIII.2.2 Singabiz Ltd. und/ oder Partner von Singabiz Network sind zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn Informationen oder Indizien über die Beteiligung des Kunden in gesetzwidrigen Aktivitäten vorliegen bzw. in Aktivitäten, die den Ruf von Singabiz Ltd. und/ oder Partnern von Singabiz Network schädigen können, oder wenn der Kunde seine Kooperationspflichten mit Singabiz Ltd. und/ oder Partnern von Singabiz Network derartig verletzt, dass eine weitere Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Singabiz Ltd./ Partnern von Singabiz Network nicht zumutbar ist.

3.      Offene Zahlungsforderungen

VIII.3.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug und kommt er seiner Zahlungspflicht auch nach Mahnungen nicht nach, so kann der Vertrag mit dem Kunden seitens Singabiz Ltd. bzw. seitens der betroffenen Partner von Singabiz Network fristlos gekündigt werden.

VIII.3.2 Durch die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug gehen die Zahlungsforderungen gegenüber dem betroffenen Kunden nicht verloren und können weiterhin von Singabiz Ltd. bzw. von Partnern von Singabiz Network verfolgt werden.

IX.                Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB werden von Singabiz Ltd. Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Singabiz Ltd. gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre, der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat oder es handelt sich dabei um Partner von Singabiz Network, die zur Leistungserbringung unabdingbar sind. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit Singabiz Ltd. oder Partner von Singabiz Network Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an die folgende Adresse wenden: Singabiz Ltd., z.Hd. Geschäftsführer, Königsallee 106, 40215 Düsseldorf, Tel.: +49 1803 858591-0, E-Mail: info at singabiz.com.

X.                  Salvatorische Klausel

X.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ungültig sein oder werden, so beeinflusst diese Tatsache nicht die restlichen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen.

X.2 Singabiz Ltd. und Singabiz Network werden in solch einem Fall eine ungültige Klausel durch eine gültige ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck der ungültigen Klausel am nächsten kommt.

X.3 Bestehende Kunden und Partner von Singabiz Network werden über solch eine Änderung zeitnah informiert.

XI.                Gerichtsstand, Beilegung von Streitigkeiten

Der Gerichtsstand ist Düsseldorf. Für sämtliche Auseinandersetzungen gilt deutsches Recht.

Version: 3.0

Stand: Januar 2020

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