AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Singabiz® Ltd. und Singabiz® Network

I.                    Präambel

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Geschäftsbeziehungen zwischen Singabiz® Ltd. und Partnern von Singabiz® Network einerseits und Kunden von Singabiz® Ltd. und von Partnern von Singabiz® Network andererseits.

1.      Begriffe

„Singabiz® Ltd.“ – Singabiz® Ltd. mit operativem Sitz in Zugerstr. 32, 6340 Barr, Schweiz, Handelsregister Zug, CHE-466.331.458, deren offizielle und autorisierte Vertreter, Niederlassungen, Offices und sonstige offizielle Vertretungen;

„Partner von Singabiz® Network“ – jedweder Partner, der ins Netzwerk von Singabiz® Network als solcher aufgenommen wurde;

„Kunde“ – ein Unternehmen, eine Firma, eine Einzelperson oder eine Gruppe von Personen, die einer geschäftlichen Tätigkeit nachgehen oder nachgehen wollen und hierzu eine Beratung oder sonstige Dienstleistungen von Singabiz® Ltd. bzw. von Partnern von Singabiz® Network beanspruchen.

2.      Singabiz® und Singabiz® Network

Um Kunden noch besser und umfangreicher bedienen zu können, hat Singabiz® das Singabiz® Network ins Leben gerufen. Durch den Zusammenschluss diverser Dienstleistungs- und Beratungsanbieter erhalten die Kunden die Möglichkeit, die meisten erwarteten Dienstleistungen und Beratungen aus einer Hand zu beziehen.

II.                  Angebotene Services

Singabiz® Ltd. und Partner von Singabiz® Network bieten verschiedene Services in vier Geschäftssparten an: 1) Firmengründungen, Gründungsberatung, Finanzierung, steuerliche Aspekte und weitere Bereiche, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Gründung, dem Aufbau, der Erweiterung, Expansion, Internationalisierung, Optimierung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens oder Selbständigen sind; 2) Wohnsitze und Staatsangehörigkeiten; 3) Vermögensschutz; 4) Optimierung der Reiseerfahrung.

Für Services, die eine entsprechende Zulassung benötigen, arbeitet Singabiz® Network mit entsprechend zugelassenen Vertretern der jeweiligen Berufe zusammen.

Ferner bieten Singabiz® Ltd. und Partner von Singabiz® Network Leistungen rund um administrative Betreuung der Kunden, wie z.B., Büroräumlichkeiten, Organisierung der geschäftlichen Abläufe, Sekretariatsservice, Postempfang und -bearbeitung und sonstige Aspekte der Arbeitsorganisation.

Die unten erwähnten Serviceleistungen werden nicht in allen Ländern vollständig angeboten.

1.      Einmalige und wiederkehrende Serviceleistungen

Leistungen werden bedarfsmäßig entweder als einmalige Leistungen (z.B. Firmengründung oder einmalige Beratung) bzw. als wiederkehrende Leistungen (z.B. laufende steuerliche Betreuung, autorisierte Repräsentanz usw.) erbracht.

2.      Firmengründungen

Firmengründungen in den Ländern, die von Singabiz® Ltd. und Partnern von Singabiz® Network angeboten werden, umfassen diverse Leistungen, die für die Gründung einer funktionierenden Firma in dem jeweiligen Land notwendig sind. Diese Leistungen variieren von Land zu Land und können den aktuell geltenden Angebotspräsentationen und Preislisten entnommen werden.

3.      Autorisierte Repräsentanz, Interimsmanagement

II.4.1 Die Kunden von Singabiz® Ltd. und Singabiz® Network können eine autorisierte Repräsentanz ihrer neugegründeten Firma durch Singabiz® Ltd. bzw. Partner von Singabiz® Network beauftragen. In diesem Fall wird die neue Firma in dem jeweiligen Land durch Vertreter von Singabiz® Ltd. bzw. von Partnern im Singabiz® Network gegenüber Behörden, potentiellen Partnern des jeweiligen Kunden und sonstigen Kontakten repräsentiert.

II.4.2 Wenn ein Kunde von Singabiz® Ltd. oder von einem Partner im Singabiz® Network noch keinen Managementposten in der neugegründeten Firma besetzt hat, so kann Singabiz® Ltd. bzw. ein Partner von Singabiz® Network das Management der neugegründeten Firma auf einer Interimsbasis übernehmen.

4.      Geschäftsadresse, Büroräume, Verwaltung

Singabiz® Ltd. bzw. Partner von Singabiz® Network bieten ebenfalls Services rund um Geschäftsadressen, Büroräumlichkeiten bzw. Verwaltungsarbeiten für neugegründete Firmen sowie für bestehende Kunden an.

5.      Financial Services

Innerhalb des Singabiz® Networks können Kunden diverse finanzielle Dienstleistungen erhalten, wie z.B., Buchhaltung, Steuerberatung, Erstellung und Einreichung der Jahresabschlüsse, Überprüfung der Steuerbescheinigungen, Finanzierungsmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten und sonstige Serviceleistungen.

6.      Corporate Design und andere Design-Services

Singabiz® Ltd. bietet Serviceleistungen rund um Corporate Design, Entwicklung der Firmen- und Produktlogos.

7.      Sonstige Services

Singabiz® Ltd. und Singabiz® Network sind ständig bestrebt, den Kunden auch weitere Services anzubieten, die bei einem Start in die Selbständigkeit, bei der Gründung eines neuen Unternehmens, bei der Expansion auf neue Märkte, bei der Optimierung der Geschäftsprozesse usw. wichtig sein können. Die aktuell angebotenen Services können der Servicematrix, sowie den Preislisten entnommen werden.

III.                Zustandekommen des Vertrages

III.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und Singabiz® Ltd. bzw. einem oder mehreren Partner(n) von Singabiz® Network kommt zustande, indem der Kunde den entsprechenden Auftrag vollständig ausfüllt und zusammen mit den notwendigen Formularen, Unterlagen, Kopien, Dokumenten etc. an Singabiz® übermittelt, sowie die anschließend erhaltene(n) Rechnung(en) von Singabiz® Ltd., Singabiz® Network bzw. von Partnern von Singabiz® Network vollständig bezahlt.

III.2 Durch die Unterzeichnung des Antrages werden automatisch die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Singabiz® Ltd. und Singabiz® Network vollständig anerkannt.

IV.               Bezahlung der Leistungen

IV.1 Nach Erhalt, der Überprüfung und der Bearbeitung des Kundenantrages erstellt Singabiz® Ltd., Singabiz® Network (im Namen und auf Rechnung vom jeweiligen Partner) bzw. der jeweilige Partner/ die jeweiligen Partner direkt eine Rechnung / Rechnungen an den Kunden. Die erstellte(n) Rechnung(en) ist/ sind ein Nachweis der Annahme des Kundenauftrages.

IV.2 Im Falle wiederkehrender Leistungen wird ein Kautionsbetrag in Höhe einer wiederkehrenden Gebühr für alle wiederkehrende Leistungen erhoben.

IV.3 Vor Erhalt der Leistungen von Singabiz® Ltd. und Partnern von Singabiz® Network soll die Rechnung vollständig beglichen sein. Eine Teilzahlung berechtigt den Kunden nicht, Leistungen seitens Singabiz® Ltd. bzw. seitens Partner von Singabiz® Network zu erhalten.

IV.4 Die Zahlungen erfolgen ausschließlich in CHF, EUR, GBP, USD or stable coins erfolgen. Ausnahmen können nur gelten, wenn die Rechnungsstellung vom lokalen Singabiz® Network Partner an einen lokalen Kunden im gleichen Land erfolgt oder die Zahlung explit von Singabiz® genehmigt wurde.

IV.5 Wird eine internationale Zahlung vorgenommen, für die Gebühren möglicher Zahlungsdienstleister berechnet werden, so gehen diese Gebührenzahlungen vollständig zulasten des Kunden. Der Abzug jedweder Zahlungs- bzw. Geldtransfergebühren von dem Rechnungsbetrag ist nicht zulässig. Wird aufgrund dessen nicht der vollständige Rechnungsbetrag verbucht, so gilt die Zahlung als Teilzahlung. Der Kunde soll in diesem Fall die Differenz schnellstmöglich auf eigene Kosten ausgleichen, bevor mit der Leistungserbringung begonnen werden kann.

IV.6 Für wiederkehrende Leistungen werden entsprechende Rechnungen jeweils einen Monat vor dem Ablauf der laufenden Periode (seit Beginn der Leistungserbringung) erstellt und an Kunden verschickt.

IV.7 Rechnungen für wiederkehrende Leistungen sollen von Kunden ebenfalls zum in der Rechnung genannten Datum vollständig beglichen werden, jedoch nicht später als das vorgesehene Startdatum für die neue Periode.

V.                 Erbringung der Leistungen, Haftung

V.1 Die Leistungserbringung seitens Singabiz® Ltd. und Partner von Singabiz® Network beginnt erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung (Eingang des vollständigen Betrages auf dem Rechnungskonto).

V.2 Es werden ausschließlich beauftragten Leistungen erbracht, auch wenn Singabiz® Ltd. bzw. Partner von Singabiz® Network in dem jeweiligen Land weitere Leistungen erbringen. Möchte der Kunde zusätzliche Leistungen von Singabiz® Ltd. bzw. von Partnern von Singabiz® Network erhalten, so müssen diese jeweils zuerst explizit beauftragt und bezahlt werden.

V.3 Wird während der laufenden Leistungserbringung festgestellt, dass für die Fortsetzung der Leistungserbringung weitere Unterlagen vom Kunden benötigt werden oder andere Hinderungsgründe bestehen, so wird der Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt. Es ist in diesem Fall die Verpflichtung des Kunden, die benötigten Unterlagen zu besorgen und Singabiz® Ltd. bzw. dem leistungserbringenden Partner von Singabiz® Network zur Verfügung zu stellen. Für einen möglichen Verzug in Leistungserbringung in einem solchen Fall haften weder Singabiz® Ltd. noch Partner von Singabiz® Network.

V.4 Grundsätzlich haften Singabiz® Ltd. und Partner von Singabiz® Network ausschließlich im Falle einer groben Fahrlässigkeit seitens Singabiz® Ltd. bzw. des jeweiligen Partners von Singabiz® Network. Sonstige Haftungsfälle sind ausgeschlossen.

VI.               Kommunikation zwischen Kunden und Singabiz®, Singabiz® Network

1.      Informationspflichten des Kunden

VI.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen, Dokumente und weitere Unterlagen, die für die Leistungserbringung seitens Singabiz® Ltd. und Partner von Singabiz® Network benötigt werden, unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

VI.1.2 Ergeben sich im Laufe der Leistungserbringung Änderungen, die für die Leistungserbringung oder gar für die Geschäftsbeziehungen zum Kunden relevant sein könnten (z.B., Änderungen in der Geschäftsführung, Geschäftsadresse, Gegenstand des Unternehmens etc.), so ist der Kunde verpflichtet, auch diese Änderungen unverzüglich den beteiligten Parteien (Singabiz® Ltd., Partner von Singabiz® Network) mitzuteilen.

2.      Informationspflichten seitens Singabiz® und Singabiz® Network

Singabiz® Ltd. sowie Partner von Singabiz® Network, die am Beratungs- und Betreuungsprozess beteiligt sind, sind verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden Umstände, Informationen und Unterlagen, die für die Zusammenarbeit mit dem Kunden von Bedeutung sind und von denen der Kunde unterrichtet werden soll, unverzüglich dem Kunden mitzuteilen.

VII.             Zahlungsverzug

VII.1 Wird die erste Rechnung vom Kunden verspätet beglichen, so fangen die Aktivitäten seitens Singabiz® Ltd. bzw. vom betroffenen Partner von Singabiz® Network ebenfalls verspätet an (ab dem Zeitpunkt der vollständigen Rechnungsbegleichung).

VII.2 Werden die Folgerechnungen für wiederkehrende Leistungen verspätet beglichen, so gerät der Kunde automatisch 30 Tage nach dem Rechnungsversand in Verzug. In diesem Fall werden dem Kunden neben dem ursprünglichen Rechnungsbetrag Mahngebühren der jeweiligen betroffenen Partner von Singabiz® Network bzw. von Singabiz® Ltd. sowie Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

VIII.           Beendigung des Vertragsverhältnisses

1.      Reguläre Kündigung, Fristen

VIII.1.1 Werden einmalige Beratungsdienstleistungen erbracht, so gilt das Vertragsverhältnis als beendet, sobald die geschuldete Beratungsdienstleistung vollständig erbracht und bezahlt wurde. In diesem Fall bedarf es keiner separaten Kündigung.

VIII.1.2 Geht es um wiederkehrende Dienstleistungen von Singabiz® Ltd. und/ oder von Partnern von Singabiz® Network, so können solche Vertragsverhältnisse von jeder beteiligten Partei zum Ablauf der vereinbarten Frist regulär gekündigt werden. Beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr oder länger, so soll die Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des vereinbarten Vertragsfrist bei der anderen Partei eingehen. Bei kürzeren Laufzeiten soll die Kündigung mindestens zwei Wochen vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit bei der anderen Partei eingehen.

VIII.1.3 Wird der Vertrag über wiederkehrende Leistungen nicht proaktiv von einer der beteiligten Parteien innerhalb der vorgegebenen Frist gekündigt, so verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Vertragsperiode, die mit der ursprünglichen Vertragsperiode identisch ist.

VIII.1.4 Sind in den jeweiligen Individualverträgen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner von Singabiz® Network abweichende Kündigungsfristen vereinbart, so haben diese Individualvereinbarungen und -verträge Vorrang.

2.      Fristlose Kündigung

VIII.2.1 Eine fristlose Kündigung kann von Kunden von Singabiz® Ltd. oder von Partnern von Singabiz® Network nur erfolgen, wenn diese auf eine grobe Fahrlässigkeit bzw. eine grobe Pflichtverletzung seitens Singabiz® Ltd. oder Partner von Singabiz® Network zurückzuführen ist. Wird ein Vertrag mit einem Partner von Singabiz® Network fristlos durch den Kunden gekündigt, so betrifft es in keiner Weise Verträge und Vereinbarungen mit anderen Partnern von Singabiz® Network oder mit Singabiz® Ltd.

VIII.2.2 Singabiz® Ltd. und/ oder Partner von Singabiz® Network sind zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn Informationen oder Indizien über die Beteiligung des Kunden in gesetzwidrigen Aktivitäten vorliegen bzw. in Aktivitäten, die den Ruf von Singabiz® Ltd. und/ oder Partnern von Singabiz® Network schädigen können, oder wenn der Kunde seine Kooperationspflichten mit Singabiz® Ltd. und/ oder Partnern von Singabiz® Network derartig verletzt, dass eine weitere Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Singabiz® Ltd./ Partnern von Singabiz® Network nicht zumutbar ist.

3.      Offene Zahlungsforderungen

VIII.3.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug und kommt er seiner Zahlungspflicht auch nach Mahnungen nicht nach, so kann der Vertrag mit dem Kunden seitens Singabiz® Ltd. bzw. seitens der betroffenen Partner von Singabiz® Network fristlos gekündigt werden.

VIII.3.2 Durch die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug gehen die Zahlungsforderungen gegenüber dem betroffenen Kunden nicht verloren und können weiterhin von Singabiz® Ltd. bzw. von Partnern von Singabiz® Network verfolgt werden.

IX.                Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB werden von Singabiz® Ltd. Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Singabiz® Ltd. gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre, der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat oder es handelt sich dabei um Partner von Singabiz® Network, die zur Leistungserbringung unabdingbar sind. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit Singabiz® Ltd. oder Partner von Singabiz® Network Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an die folgende Adresse wenden: Singabiz® Limited, Dublin, Zweigniederlassung Baar, z.Hd. Geschäftsführer, Zugerstr. 32, 6340 Baar, Schweiz, Tel.: +49 1803 858591-0, E-Mail: info at Singabiz®.com.

X.                  Salvatorische Klausel

X.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ungültig sein oder werden, so beeinflusst diese Tatsache nicht die restlichen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen.

X.2 Singabiz® Ltd. und Singabiz® Network werden in solch einem Fall eine ungültige Klausel durch eine gültige ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck der ungültigen Klausel am nächsten kommt.

X.3 Bestehende Kunden und Partner von Singabiz® Network werden über solch eine Änderung zeitnah informiert.

XI.                Gerichtsstand, Beilegung von Streitigkeiten

Der Gerichtsstand ist Zug, Schweiz. Für sämtliche Auseinandersetzungen gilt ausschließlich schweizerisches Recht.

Version: 4.1

Stand: Oktober 2025

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