Vor ein paar Wochen hat mich ein Mandant angerufen, der gerade sein Konto in Singapur eröffnet hatte, und mit einer gewissen Beunruhigung gefragt: „Stimmt es, dass die EU das jetzt verbietet?“ Nein, stimmt nicht ganz. Aber die Frage war berechtigt, denn seit Sommer geistert eine neue EU-Richtlinie durch die Fachpresse, die genau das Geschäft betrifft, das viele unserer Mandanten seit Jahren pflegen: ein Konto bei einer Bank außerhalb der EU. Die Richtlinie heißt CRD VI, genauer geht es um ihren Artikel 21c, und ja, sie hat es in sich. Nur nicht ganz so, wie die Schlagzeilen es manchmal klingen lassen.
Worum es eigentlich geht
CRD VI regelt, unter welchen Bedingungen Banken aus Nicht-EU-Staaten – Singapur, Panama, die Schweiz, die USA, praktisch überall – Bankdienstleistungen an Kunden in der EU erbringen dürfen, ohne dafür vor Ort eine eigene Zweigstelle zu unterhalten. Bislang war das je nach Mitgliedstaat höchst unterschiedlich geregelt. Manche Länder ließen grenzüberschreitendes Geschäft relativ großzügig zu, andere verlangten schon länger eine lokale Präsenz. CRD VI vereinheitlicht das jetzt EU-weit, und die Antwort fällt strenger aus als der bisherige Durchschnitt.
Konkret: Ab dem 11. Januar 2027 dürfen Drittstaaten-Banken bestimmte „Kernbankdienstleistungen“ – allen voran die klassische Kontoführung, also Einlagengeschäft, aber auch Kreditvergabe und Garantien – grundsätzlich nicht mehr grenzüberschreitend an EU-Kunden anbieten, ohne dafür eine zugelassene Zweigstelle in der EU zu errichten. Das betrifft ausdrücklich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen als Kontoinhaber, es kommt allein darauf an, ob der Kunde in der EU ansässig ist.

Ein Stichtag, der bereits verstrichen ist und den man leicht übersieht: Konten und Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 eingerichtet wurden, genießen Bestandsschutz. Wer also schon ein Konto in Singapur oder Panama hat, muss sich um dieses Konto grundsätzlich keine Sorgen machen. Neu ist die Einschränkung für alles, was danach kommt.
Wer hier eigentlich reguliert wird – und wer nicht
Ein Punkt, den man in der aktuellen Debatte auseinanderhalten sollte: CRD VI adressiert Kreditinstitute. Also die Bank in Singapur, die Bank in Panama. Nicht Berater, nicht Vermittler, nicht Singabiz. Wir eröffnen keine Konten, wir führen keine Konten, wir sind keine Bank und, das ist uns wichtig zu betonen, wir sind auch kein Vertriebsagent einer bestimmten Bank. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Auswahl und dem Prozess, im Mandat des Mandanten, nicht im Auftrag eines Instituts.
Diese Unterscheidung ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern der Kern der Sache. Die Richtlinie erlaubt Banken weiterhin, Kunden zu bedienen, die aus eigener Initiative auf sie zukommen („Reverse Solicitation“), ohne dass vorher Werbung oder Vermittlung im Spiel war. Ob eine Bank sich auf diese Ausnahme berufen kann, hängt unter anderem davon ab, wer als Vermittler zwischen Kunde und Bank steht und in wessen Auftrag dieser Vermittler handelt. Ein unabhängiger Berater im Mandat des Kunden ist etwas anderes als ein Agent, der im Namen der Bank akquiriert. Genau deshalb legen wir Wert darauf, wo wir stehen.
Heißt das, ein Konto in Singapur wird ab Januar unmöglich?
Nein. Aber es heißt, dass der Weg dorthin enger und formaler wird, und dass man ihn sauber dokumentieren sollte. Die Richtlinie sieht ausdrücklich vor, dass Banken Kunden weiterhin bedienen dürfen, wenn diese aus eigener, ausschließlicher Initiative auf die Bank zukommen. Was auf den ersten Blick nach einer bequemen Ausnahme klingt, ist in der Praxis eher ein schmaler Pfad: Die europäische Bankenaufsicht prüft inzwischen sehr genau, ob diese Initiative wirklich vom Kunden ausging oder ob ihr irgendeine Form von Werbung, Ansprache oder Vermittlung vorausgegangen ist.
Was das für Sie praktisch bedeutet, hängt stark vom Einzelfall ab, von Ihrer Wohnsitzsituation, davon, ob ein Konto privat oder über eine Gesellschaft gehalten wird, und vom jeweiligen Institut. Eine pauschale Antwort à la „kommen Sie einfach zu uns, dann klappt es noch“ wäre unseriös, ganz einfach weil die Beurteilung genau davon abhängt, wie diese erste Kontaktaufnahme im Einzelfall zustande kommt und dokumentiert ist. Was wir sagen können: Mandanten, die sich eigenständig für diesen Weg entscheiden, begleiten wir wie bisher durch den Prozess, mit dem nötigen Blick für das, was CRD VI hier neu verlangt.
Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie über ein Konto außerhalb der EU nachdenken oder eines bereits nutzen, lohnt sich ein nüchterner Blick auf drei Fragen: Wann wurde beziehungsweise wird das Konto eröffnet, vor oder nach dem 11. Juli 2026? Handelt es sich um ein privates Konto oder eines über eine Gesellschaft, und wo ist diese Gesellschaft ansässig? Und, vielleicht am wichtigsten: Ist die konkrete Situation dokumentiert, falls später einmal jemand danach fragt?
Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten setzen die Richtlinie derzeit noch unterschiedlich zügig in nationales Recht um, mit teils abweichenden Details bei den Ausnahmen. Wer genau wissen will, wie sich das für die eigene Situation auswirkt, sollte das nicht aus einem Blogartikel ableiten, sondern individuell prüfen lassen.
Am Ende bleibt eine gewisse Ironie: Eine Richtlinie, die eigentlich mehr Kontrolle über den EU-Finanzmarkt schaffen soll, verlangt von jedem einzelnen Kunden künftig vor allem eines – Eigeninitiative, sauber dokumentiert. Wer hätte gedacht, dass Bürokratie einmal Unabhängigkeit belohnt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über eine aktuelle regulatorische Entwicklung und ist keine Werbung für die Eröffnung von Konten bei einem bestimmten Institut. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Sie möchten Ihre konkrete Situation einschätzen lassen? Sprechen Sie mit uns über singabiz.com/de/kontakt.
