
Kaum ein Erstgespräch bei uns, in dem nicht früher oder später eine Version dieser Frage fällt: Was ist eigentlich das beste Land, um… Manchmal endet der Satz mit „eine Firma zu gründen“, manchmal mit „auszuwandern“, manchmal ganz allgemein mit „Steuern zu sparen“. Fast immer schwingt dabei eine bestimmte Erwartung mit, als gäbe es irgendwo eine Rangliste, ganz oben ein Land mit Krone, und wir müssten diese Liste nur einmal korrekt vorlesen.
Es gibt sie nicht. Das liegt schlicht daran, dass die Frage selbst unvollständig ist. Sie fragt nach einem Ranking, wo eigentlich eine Funktion gefragt werden müsste.
Woher die Ranking-Erwartung kommt
Ein Teil der Schuld tragen sicher die unzähligen „Top 10 Länder für…“-Artikel, die im Netz kursieren, meist von Anbietern, die selbst nur in zwei oder drei Jurisdiktionen aktiv sind und die Liste entsprechend passend zurechtbiegen. Wer zehnmal liest, dass Land X „die beste Wahl für Unternehmer“ ist, beginnt irgendwann, genau diese Formulierung zu erwarten, auch von uns.
Das Problem an dieser Denkweise zeigt sich meistens erst im zweiten Gespräch, wenn wir konkret nachfragen: Geht es um die operative Gesellschaft, über die Sie tatsächlich Umsatz machen? Um eine Holding, die Beteiligungen und Gewinne bündelt? Um Ihre persönliche Steuerresidenz? Um ein zweites oder drittes Standbein bei der Bankverbindung? Um Vermögensschutz im engeren Sinn, also Struktur statt Standort? Oder, ein Stück weiter gedacht, um eine zusätzliche Staatsbürgerschaft und die damit verbundene Reisefreiheit? Sechs unterschiedliche Fragen, und in aller Regel sechs unterschiedliche Antworten. Ein Land, das bei der ersten Frage glänzt, kann bei der vierten komplett irrelevant sein.
Aber ist das nicht nur eine komplizierte Art, „kommt darauf an“ zu sagen?
Ehrlich gesagt: ja, ein Stück weit schon. Aber mit dem Unterschied, dass sich „kommt darauf an“ in konkrete Kriterien übersetzen lässt, und genau da wird es interessant. Schauen wir uns zwei Unternehmer an, die uns beide in den vergangenen Monaten mit fast wortgleicher Eingangsfrage kontaktiert haben, und bei denen trotzdem völlig unterschiedliche Antworten sinnvoll waren.
Der erste ist Berater, arbeitet allein, seine Kunden sitzen verteilt über drei Kontinente, er braucht kein Büro, kein Personal, kein Lager. Für ihn zählt vor allem: niedrige operative Steuerlast, wenig Bürokratie, eine Struktur, die sich remote verwalten lässt. Je nach persönlicher Ausgangslage kommen da etwa eine US LLC als disregarded entity infrage, bei der auf US-Ebene keine Körperschaftsteuer anfällt und die Besteuerung direkt beim Anteilseigner landet, eine VAE-Freezone mit potenziell 0% auf qualifizierendes Einkommen bis zu einer bestimmten Schwelle, oder, wer lieber mit einem etablierten EU-Sitz arbeitet, Irland mit seinem pauschalen Körperschaftsteuersatz von 12,5%. Die konkrete Wahl hängt dann noch von seiner persönlichen Steuerresidenz ab, denn eine niedrig besteuerte Firma nützt wenig, wenn die Gewinne am Ende doch bei ihm persönlich in einem Hochsteuerland landen.
Zweites Beispiel
Die zweite ist Gründerin eines kleinen Herstellers von Konsumgütern, mit eigenem Lager, ein paar Angestellten, Vertrieb in mehrere EU-Länder. Für sie ist der nominale Steuersatz fast nebensächlich gegenüber Fragen wie: Zoll- und Mehrwertsteuerabwicklung innerhalb der EU, Bankfähigkeit gegenüber europäischen Lieferanten, Substanzanforderungen, die bei einer reinen Briefkastenlösung ohnehin nicht erfüllbar wären. Für sie kann sich, je nachdem wo tatsächlich produziert wird, auch eine zweigeteilte Struktur lohnen: die Fertigung in einem Land wie Malaysia, wo gestaffelte KMU-Sätze zwischen 15 und 24% je nach Gewinnhöhe gelten und die Produktionskosten spürbar niedriger liegen.
Je nach Ausgangslage und konkretem Setup kommt dort sogar eine mehrjährige Steuerbefreiung infrage, über Anreizprogramme wie Pioneer Status oder Investment Tax Allowance, bei deren Beantragung wir über unsere Partnerschaft mit der malaysischen Investitionsbehörde MIDA direkt unterstützen können. Parallel dazu hält eine Holding mit Sitz innerhalb der EU die Beteiligung, sichert den direkten Zugang zum Binnenmarkt und sorgt bei europäischen Banken und Lieferanten für die nötige Reputation. Selbst wenn die Steuerlast auf EU-Ebene am Ende höher ausfällt als in der Freezone aus dem ersten Beispiel, überwiegen für sie die Substanz- und Bankfähigkeitsgründe. Zwei fast identische Eingangsfragen, zwei komplett unterschiedliche Antworten, und beide sind für sich genommen richtig.
Was tatsächlich weiterhilft
Statt der einen großen Frage lohnt sich eine Reihe kleinerer, unbequemerer Fragen. Wo genau findet die operative Tätigkeit statt, oder könnte sie überall stattfinden? Brauchen Sie physische Substanz, also Büro, Personal, Lager, oder reicht eine schlanke Struktur? Wie wichtig ist Ihnen die Reputation der Jurisdiktion gegenüber Banken und Geschäftspartnern, und wie viel sind Sie bereit, dafür an höherer operativer Steuerlast in Kauf zu nehmen? Wo liegt Ihre persönliche Steuerresidenz, und passt die zur geplanten Firmenstruktur, oder entsteht da ein Bruch? Und, oft unterschätzt: Wie stabil muss das Ganze über zehn, zwanzig Jahre sein, gerade wenn eine Familie oder eine Nachfolge mitgedacht wird?
Keine dieser Fragen liefert eine einzeilige Antwort, und das ist der Punkt. Wer eine einzeilige Antwort sucht, bekommt sie am ehesten von jemandem, der an genau einer Jurisdiktion verdient und daher auch nur diese eine empfiehlt.
Wenn aus einer Frage mehrere Antworten werden
Ein drittes Beispiel, diesmal etwas komplexer, weil es die vorherigen beiden im Grunde zusammenführt. Ein Mandant, den wir seit gut zwei Jahren begleiten, betreibt ein E-Commerce-Geschäft mit physischen Produkten, ein kleines Team, Lager in Europa, dazu ein wachsendes Vermögen aus den Gewinnen der letzten Jahre. Für ihn gab es am Ende keine einzelne Jurisdiktion, sondern drei Bausteine mit jeweils eigener Aufgabe. Die operative Gesellschaft blieb in der EU, aus genau den Substanz- und Zollgründen, die oben bei der Herstellerin schon anklangen. Eine Holding hält die Beteiligung, mit Sitz in einer Jurisdiktion, die vor allem wegen ihres Netzwerks an Doppelbesteuerungsabkommen und ihrer Bankenreputation ausgewählt wurde, nicht wegen des niedrigsten Steuersatzes. Und seine persönliche Steuerresidenz liegt inzwischen in einem dritten Land, gewählt in erster Linie wegen der Lebensqualität und erst in zweiter Linie wegen der Steuerlast, wobei beides hier zum Glück nicht im Widerspruch stand.
Drei Länder, drei Funktionen, keine davon zufällig gewählt, aber eben auch keine davon „die beste“ im luftleeren Raum. Genau das meinen wir, wenn wir von internationaler Diversifizierung sprechen, nicht als Marketing-Begriff, sondern als arbeitsteiliges Prinzip: jede Jurisdiktion übernimmt die Aufgabe, für die sie tatsächlich stark ist, und keine muss alles gleichzeitig leisten.
Ein Wort zur Diplomatie, die manchmal fehlt
Wir werden gelegentlich gefragt, welches Land wir persönlich „am wenigsten empfehlen“ würden, meist in der Hoffnung auf eine steile These für den nächsten Stammtisch. Die ehrliche Antwort enttäuscht meistens: Länder sind selten grundsätzlich gut oder schlecht, sie passen zu einer bestimmten Situation, oder sie passen nicht. Ein Standort, der für eine Holding mit Vermögensverwaltung ideal ist, kann für ein produzierendes Unternehmen mit zwanzig Mitarbeitern völlig ungeeignet sein, und umgekehrt. Genau deshalb arbeiten wir bewusst mit mehreren Jurisdiktionen und nicht mit einer einzigen Lieblingsantwort, die wir jedem Mandanten überstülpen.
Ein kleiner Warnhinweis in eigener Sache
Wenn Ihnen jemand, gleich ob Berater, Anwalt oder ein Bekannter mit Auswanderungserfahrung, mit großer Überzeugung genau ein Land als die eine richtige Lösung präsentiert, ohne vorher nach Ihrer operativen Tätigkeit, Ihrem Vermögen, Ihrer Familiensituation und Ihrer geplanten Steuerresidenz gefragt zu haben, lohnt sich zumindest eine kurze Nachfrage, warum. Manchmal steckt dahinter tatsächlich eine für Sie passende Lösung, die der Berater schlicht schnell erkannt hat. Häufiger steckt dahinter aber, dass genau diese eine Jurisdiktion das ist, womit sich derjenige auskennt oder woran er verdient. Beides lässt sich nicht immer auf den ersten Blick unterscheiden, weshalb eine zweite, unabhängige Meinung bei größeren Entscheidungen selten ein Fehler ist.
Fazit
Die Frage nach der besten Jurisdiktion ist menschlich verständlich, sie ist einfach, sie klingt nach einer klaren Antwort. Nur liefert sie leider selten eine brauchbare. Wer stattdessen fragt, wofür genau eine Struktur dienen soll, operative Tätigkeit, Holding, persönliche Residenz, Bankverbindung, Vermögensschutz oder Staatsbürgerschaft, kommt der eigentlich passenden Lösung erheblich näher als mit jeder Rangliste. Und ja, das bedeutet am Ende fast immer eine Kombination aus mehreren Ländern statt einer einzigen Antwort. Die gute Nachricht: genau das ist der Kern internationaler Diversifizierung, nicht ihr Nachteil.
Wenn Sie diese sechs Fragen für Ihre eigene Situation einmal gemeinsam mit uns durchgehen möchten, kontaktieren Sie uns gerne. Und falls Sie uns vorher noch verraten, welcher „Top 10 Länder“-Artikel Sie zuletzt auf eine falsche Fährte gelockt hat, lesen wir den mit einem gewissen professionellen Interesse.
