
In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf Singapur: Welche Vorteile bietet der Standort? Wie gründet man dort ein Unternehmen? Worauf sollte man achten? Und in welchen Fällen ist es für Ausländer sinnvoll, ein Unternehmen in Singapur zu führen?
Gründe für Singapur
Es gibt viele Gründe, die für eine Unternehmensgründung in Singapur sprechen:
- Eine der am weitesten entwickelten und stabilsten Volkswirtschaften Asiens und der Welt
- Mitglied der ASEAN mit erleichtertem Zugang zu den Märkten der anderen ASEAN-Mitgliedsstaaten – ein Markt mit über 670 Millionen Einwohnern (zum Vergleich: die Gesamtbevölkerung aller EU-Länder liegt bei etwa 450 Millionen)
- Strategisch günstige Lage im asiatisch-pazifischen Raum
- Hochqualifizierte, englischsprachige Bevölkerung (Englisch ist neben Mandarin, Malaiisch und Tamil eine der vier Amtssprachen Singapurs)
- 15 Jahre in Folge (von 2006 bis 2020, dem Jahr der Einstellung des Berichts) Spitzenreiter (Platz 1 oder 2) im „Ease of Doing Business“-Bericht der Weltbank; auch im Nachfolgebericht „Business Ready“ weiterhin in der Spitzengruppe vertreten
- Ein äußerst gründerfreundliches Ökosystem
- Insgesamt sehr unternehmensfreundliche rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen
- Weltweit renommierter Standort
- Hervorragende weltweite Anbindung – der Flughafen Changi zählt zu den besten Flughäfen der Welt und bietet Direktflüge zu 151 Zielen. Innerhalb von nur vier Flugstunden sind rund 15 asiatische Länder erreichbar, darunter China, Hongkong, Indien und die Philippinen
- Einer der größten und geschäftigsten Seehäfen der Welt (Teil der „Neuen Seidenstraße“) – ein wichtiger Faktor je nach Art Ihrer Geschäftstätigkeit
- Stabiler und zuverlässiger Bankensektor
- Sicheres Umfeld mit hervorragend ausgebauter Infrastruktur
Voraussetzungen
Schauen wir uns nun an, welche Voraussetzungen für eine Unternehmensgründung in Singapur erfüllt sein müssen.
Singapur gehört zum Commonwealth; daher finden sich dort viele Anforderungen, die denen einer Unternehmensgründung im Vereinigten Königreich ähneln oder gleichen:
- Das Stammkapital beginnt bereits bei nur einem SGD. Zwar ist ein höheres Stammkapital ratsam, wenn Sie als seriöser Geschäftspartner wahrgenommen werden wollen, doch rein formal genügt 1 SGD.
- Schneller und transparenter Gründungsprozess. Die Gründung dauert in der Regel nur etwa eine Woche, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
- Pflicht zur Bestellung eines „Corporate Secretary“ (Unternehmenssekretärs). Für alle, denen dieser Begriff neu ist: Der Corporate Secretary ist nicht mit einer Assistenzkraft vergleichbar, die einem Geschäftsführer zuarbeitet. Es handelt sich um eine offizielle Funktion mit klar definierten Aufgaben innerhalb der Unternehmensstruktur – dazu gehören unter anderem die Einhaltung wichtiger Fristen (insbesondere bei behördlichen Einreichungsterminen), die Organisation der Jahreshauptversammlung (AGM) sowie die Führung von Unternehmensunterlagen und Protokollen zu Sitzungen und Entscheidungen der Geschäftsführung.
- Wie in einigen anderen Commonwealth-Ländern ist auch hier die Bestellung eines lokalen „Nominee Director“ (treuhänderischen Geschäftsführers) obligatorisch. Im Internet kursieren mitunter falsche Informationen, wonach man aufgrund dieses lokalen Geschäftsführers nicht wirklich Eigentümer seines Unternehmens in Singapur sei. Das ist definitiv FALSCH! Sie können alleiniger Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigter (UBO) Ihres Unternehmens sein (natürlich können Sie auch eine Holdinggesellschaft zwischenschalten, falls dies für Ihre Gesamtstruktur sinnvoller ist; Sie bleiben jedoch die alleinigen Entscheidungsträger). Ein Nominee Director ist lediglich gesetzlich vorgeschrieben; wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine formelle Funktion ohne Entscheidungsbefugnisse. Zudem besteht keinerlei Verpflichtung, dieser Person Unternehmensanteile zu übertragen.
In Singapur sind Sie von der GST-Registrierung (dem Äquivalent zur Mehrwertsteuer in anderen Ländern) befreit, sofern Ihr steuerpflichtiger Umsatz 1 Million SGD pro Jahr nicht übersteigt. Dennoch sind eine ordnungsgemäße Buchführung und die Einreichung von Steuererklärungen erforderlich – selbst wenn es sich um ein nicht ansässiges Unternehmen handelt und die Steuerlast somit null betragen würde. Mit anderen Worten: Auch ein nicht ansässiges Unternehmen kommt in Singapur nicht um die Pflicht zur Buchführung und Steuererklärung herum.
Ansässig oder nicht-ansässig (resident oder non-resident company)?
Was nicht ansässige Unternehmen betrifft: Bedenken Sie, dass diese nicht von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder sonstigen Vergünstigungen profitieren.
Unter Umständen ist es vorteilhafter, ein ansässiges Unternehmen zu führen und von Doppelbesteuerungsabkommen sowie regelmäßig angebotenen Steuervergünstigungen zu profitieren. So ermöglichen einige Abkommen beispielsweise die Ausschüttung von Dividenden ohne Quellensteuerabzug. Ein weiterer Vorteil eines ansässigen Unternehmens ist die Möglichkeit, lokale Bankkonten zu führen; deren Eröffnung gestaltet sich für ansässige Unternehmen oft einfacher.
Für international tätige Unternehmen reicht eine registrierte Geschäftsadresse aus, um den Geschäftsbetrieb aufzunehmen und tätig zu sein. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich zur registrierten Adresse eine separate Geschäftsadresse anzumieten, wie dies etwa in Großbritannien oder Irland der Fall sein kann.
Datenschutz
Auch das Thema Datenschutz ist in Singapur von Bedeutung: Wer ein Unternehmen in Singapur registriert, muss einen Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer, DPO) benennen. Diese Rolle kann von einer beliebigen Person im Unternehmen übernommen werden, etwa vom Eigentümer oder Geschäftsführer. Der Datenschutzbeauftragte wird bei der ACRA (Accounting and Corporate Regulatory Authority) gemeldet, wo auch die Unternehmensregistrierung erfolgt.
Start-ups
Für Start-ups, die auf dem lokalen Markt sehr aktiv sein und ihren persönlichen Wohnsitz womöglich nach Singapur verlegen wollen, gibt es sogenannte Inkubatoren (Incubation Hubs). Dort können sich Start-up-Unternehmen in der Anfangsphase – von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren – zu Kosten niederlassen, die unter den üblichen Büro-Mietkonditionen liegen. Insgesamt zählt das Start-up-Ökosystem in Singapur zu den weltweit besten, da auch die Regierung des Stadtstaates stark in diesen Bereich investiert.
Begünstigungen und Anreize
Neu gegründete Unternehmen mit Sitz in Singapur profitieren zudem von einer Sonderregelung bei der Besteuerung, die für die ersten drei Jahre nach der Gründung gilt. Erfüllt Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die „Start-up Tax Exemption“ (SUTE), sind Ihre Einkünfte bis zu einer Höhe von 100.000 SGD pro Jahr zu 75 % und die darauffolgenden 100.000 SGD zu 50 % von der Steuer befreit. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um ein in Singapur registriertes Unternehmen mit maximal 20 Anteilseignern handelt, das im jeweiligen Veranlagungsjahr steuerlich ansässig ist.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund nicht für die SUTE infrage kommen, können Sie alternativ die Regelung zur teilweisen Steuerbefreiung („Partial Tax Exemption“) beantragen. Diese ermöglicht eine Steuerermäßigung von 75 % auf die ersten 10.000 SGD und 50 % auf die darauffolgenden 190.000 SGD pro Jahr.
Darüber hinaus können Unternehmen, die in bestimmten Bereichen wie Forschung und Entwicklung (F&E), Erwerb von Lizenzen für geistiges Eigentum (IPR), Patenten, Markenrechten usw. tätig sind, den „Productivity and Innovation Credit“ (PIC) beantragen. Dabei handelt es sich um einen Steuerabzug in Höhe von 400 % der im Veranlagungsjahr getätigten Ausgaben (bis zu einer Obergrenze von 400.000 SGD). Zudem gibt es das PIC+-Programm mit einer höheren Obergrenze von 600.000 SGD. Um sich für PIC+ zu qualifizieren, darf der Umsatz 100 Millionen SGD nicht überschreiten und das Unternehmen darf nicht mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigen.
Darüber hinaus gibt es weitere Anreize – wie etwa Investitionszulagen, Steuervergünstigungen für Pionierunternehmen sowie Förderungen für Entwicklung und Expansion –, mit denen die Regierung Singapurs förderfähige Unternehmen unterstützt.
Steuern
Wie Sie sehen, gibt es bei der Unternehmensgründung in Singapur verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung. Erwähnenswert ist dabei, dass Singapur – im Gegensatz beispielsweise zur EU, wo man Fördermittel beantragen und direkt ausgezahlt bekommen kann – wie viele andere asiatische Länder vor allem auf ein System setzt, das Unternehmen durch Steuererleichterungen in der Anfangsphase ihrer Geschäftstätigkeit unterstützt. Dies kommt insbesondere erfolgreichen Unternehmen zugute, die Umsätze erzielen, welche unter normalen Umständen höher besteuert würden. Übrigens liegt der reguläre Körperschaftssteuersatz in Singapur einheitlich bei 17 %.
Zudem werden qualifizierten Unternehmen in Singapur verschiedene Zuschüsse gewährt, sofern sie in Bereichen tätig sind, die von der Regierung als strategisch wichtig eingestuft wurden. Dazu zählen beispielsweise Digitalisierung, Innovation, die alternde Gesellschaft usw.
Wann ist die Gründung eines Unternehmens in Singapur für Sie als Ausländer sinnvoll?
Vor allem dann, wenn Ihr Geschäft auf asiatische Märkte ausgerichtet ist – etwa weil Sie Produkte oder Dienstleistungen aus Asien beziehen oder dort Ihre eigenen Angebote vertreiben. Viele große internationale Konzerne nutzen Singapur als asiatisches Drehkreuz oder als Hauptsitz für ihre regionalen Aktivitäten. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie Ihre Geschäftstätigkeit auf Asien beschränken müssen; Unternehmen mit einer Geschäftsadresse in Singapur genießen weltweit Anerkennung.
Auch digitale Nomaden oder Kleinunternehmer mit vielversprechenden Geschäftsideen können vom positiven Geschäftsumfeld in Singapur profitieren.
Sollten Sie zudem mit dem Gedanken spielen, selbst nach Singapur zu ziehen, kann Ihr eigenes Unternehmen dafür eine gute Ausgangsbasis bieten. Das Thema eines persönlichen Umzugs nach Singapur können wir in einem separaten Beitrag behandeln.
Wenn Sie sich für die Gründung eines eigenen Unternehmens in Singapur interessieren, können Sie sich jederzeit gerne an Singabiz wenden. In einem ersten Vorgespräch besprechen wir ausführlich Ihre Ziele, Ideen sowie Anforderungen und ermitteln die optimale Vorgehensweise für Ihr Vorhaben in Singapur. Sollten Sie sich für eine Gründung mit Singabiz entscheiden, werden die Kosten für dieses Gespräch auf die Gründungskosten angerechnet.
