Ein regulatorischer Vorausblick für alle, die dachten, ihr Wallet sei Privatsache
Es gibt diesen einen Satz, den wir bei Singabiz in den letzten Jahren auffällig oft gehört haben: „Meine Bank weiß von meinem Wallet nichts, also betrifft mich das alles nicht.“ Seit diesem Jahr stimmt das noch weniger als vorher. Nicht, weil plötzlich jede Wallet-Adresse öffentlich würde, sondern weil zwei neue OECD-Regelwerke – CRS 2.0 und CARF – genau die Lücke schließen, die bislang zwischen klassischem Bankkonto und Krypto-Börse klaffte. Wer als Unternehmer oder Investor über mehrere Jurisdiktionen hinweg strukturiert ist, sollte wissen, was ab jetzt tatsächlich gemeldet wird, an wen, und vor allem: wann.
Zwei Regelwerke, ein Ziel
Der Common Reporting Standard, kurz CRS, existiert bereits seit 2017 und sorgt dafür, dass Banken Kontodaten von Steuerausländern automatisch an deren Heimatfinanzamt melden. Was er bislang nicht abdeckte: Kryptowerte, die gar nicht über eine klassische Bank, sondern über eine Börse oder einen Broker gehalten werden. Genau diese Lücke schließen die beiden neuen Regelwerke, allerdings auf unterschiedliche Weise.
CRS 2.0, die überarbeitete Fassung des bestehenden Standards, ist am ersten Januar dieses Jahres in Kraft getreten und hat die Definition der meldepflichtigen Finanzprodukte erweitert. Neu erfasst werden seitdem E-Geld-Konten, digitale Zentralbankwährungen und – das ist der entscheidende Punkt – Krypto-Derivate, sofern sie über eine bereits meldepflichtige Finanzinstitution laufen. Die ersten Meldungen nach den neuen Regeln werden 2027 fällig, Finanzinstitute haben also noch einige Monate Zeit, ihre Systeme umzustellen.
CARF, das Crypto-Asset Reporting Framework, ist dagegen kein Update, sondern ein komplett neues, paralleles System. Es verpflichtet sogenannte Reporting Crypto-Asset Service Providers – also Börsen, Broker und ähnliche Anbieter – dazu, Transaktionsdaten ihrer Nutzer zu erfassen und an die jeweilige Steuerbehörde weiterzugeben, unabhängig davon, ob diese Anbieter bislang überhaupt als Finanzinstitution im CRS-Sinne galten. Mit anderen Worten: Selbst eine reine Krypto-Börse ohne jede Banklizenz wird jetzt zur meldenden Stelle.
Was konkret als meldepflichtiger Krypto-Wert gilt, ist übrigens weiter gefasst, als viele annehmen. Es geht nicht nur um Bitcoin und die üblichen großen Coins, sondern grundsätzlich um alle Vermögenswerte, die auf Distributed-Ledger-Technologie beruhen und zu Investment- oder Zahlungszwecken gehalten werden, Stablecoins eingeschlossen. Ausgenommen sind im Wesentlichen zentral emittierte digitale Zentralbankwährungen, die stattdessen unter CRS 2.0 fallen, sowie geschlossene Systeme wie reine Loyalty-Punkte ohne Handelbarkeit. Für die Praxis heißt das: Wer glaubt, mit einem Stablecoin-Bestand außen vor zu sein, irrt sich in aller Regel.
Der Zeitplan ist keineswegs einheitlich
Und hier wird es für unsere Klientel interessant, denn der Zeitplan ist alles andere als ein globaler Stichtag. Rund 48 Jurisdiktionen haben sich verpflichtet, CARF-Daten erstmals 2027 auszutauschen – darunter Deutschland, das Vereinigte Königreich und der Großteil der EU. Diese Liste ändert sich laufend, ein aktueller Check lohnt sich also vor jeder größeren Entscheidung.
Eine zweite Welle von rund 27 Jurisdiktionen strebt den ersten Austausch für 2028 an – und darunter finden sich, mit Verlaub, ausgerechnet einige der Standorte, die für unsere Kunden am relevantesten sind: die Schweiz, Singapur, Malaysia und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Schweiz hat die entsprechende Gesetzgebung zwar bereits verabschiedet, verschiebt die tatsächliche Umsetzung aber bewusst nach hinten: Die Datenerfassung dort beginnt frühestens 2027, der erste grenzüberschreitende Austausch ist für 2028 vorgesehen. Das bedeutet nicht, dass in der Zwischenzeit gar nichts passiert, sondern lediglich, dass der erste automatische Datenaustausch dort ein Jahr später erfolgt als etwa in Deutschland.
Panama wiederum taucht in keiner der beiden Listen auf. Das Land hat sich bislang schlicht nicht zur Umsetzung von CARF verpflichtet. Bevor jetzt aber jemand anfängt, in Gedanken ein neues Konto in Panama-Stadt zu eröffnen: Das ist kein dauerhaftes Schlupfloch, sondern ein Zustand, der sich politisch schnell ändern kann, sobald internationaler Druck aufgebaut wird – das kennen wir bereits aus der Entwicklung des ursprünglichen CRS, wo anfängliche Nichtteilnehmer über die Jahre nachzogen. Wer eine Struktur ausschließlich auf regulatorische Zurückhaltung eines einzelnen Landes aufbaut, baut auf Sand.
Was das konkret für Ihre Struktur bedeutet
Nehmen wir ein Beispiel, das uns in ähnlicher Form tatsächlich begegnet ist. Ein Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland hält Bitcoin und Ethereum über eine französische Börse, daneben laufen die operativen Firmeneinnahmen über eine Gesellschaft in Singapur. Die französische Börse erfasst die Transaktionsdaten bereits, ab 2027 gehen sie automatisch an das deutsche Finanzamt. Die singapurischen Firmenkonten dagegen – sofern dort ebenfalls Kryptowerte gehalten werden – fallen erst in den 2028er-Meldezyklus, genau wie Konten bei einer Schweizer Börse. Für sich genommen ist das kein Grund zur Sorge, wenn ohnehin alles korrekt versteuert wird. Es zeigt aber, wie unterschiedlich die Meldefristen je nach Standort ausfallen, und dass weder „meine Börse ist nicht in der EU“ noch „meine Börse sitzt in der Schweiz“ allein eine verlässliche Zeitplanung sind.
Ein zweiter Punkt betrifft vermögende Privatpersonen konkreter, als es zunächst scheint: Die EU-Richtlinie DAC8, die CRS 2.0 und CARF innerhalb der Union ergänzt und bis Ende 2025 in nationales Recht umzusetzen war, sieht zusätzlich einen automatischen Austausch von grenzüberschreitenden Steuervorbescheiden für Privatpersonen vor – konkret für Rulings, die ab dem 1. Januar 2026 erteilt, geändert oder verlängert wurden und bei denen entweder der im Bescheid genannte Transaktionswert eine Million fünfhunderttausend Euro übersteigt oder es um die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes geht. Die genaue Umsetzung kann sich je nach Mitgliedstaat noch im Detail unterscheiden. Wer also mit einem EU-Finanzamt ein solches Ruling abgeschlossen hat, sollte davon ausgehen, dass es künftig auch anderen Behörden bekannt wird.
Was jetzt sinnvoll ist – und was nicht
„Dann strukturiere ich eben schnell um, bevor 2027 alles gemeldet wird“, könnten Sie jetzt denken. Verständlich, aber als alleinige Strategie zu kurz gedacht. Der sinnvollere Ansatz ist nicht, der Meldung ein Jahr hinterherzulaufen, sondern die eigene Struktur so aufzustellen, dass sie unabhängig davon Bestand hat, ob und wann gemeldet wird – weil sie ohnehin sauber und nachvollziehbar ist. Das heißt konkret: Wohnsitz, Firmensitz und die steuerliche Behandlung von Kryptowerten sollten zueinander passen, bevor die erste automatische Meldung überhaupt eintrifft, nicht danach als Reaktion.
Für Unternehmer mit Bezug zu mehreren der genannten Jurisdiktionen lohnt sich deshalb ein Blick darauf, wo genau die eigenen Krypto-Bestände heute liegen, über welchen Anbieter, und welchem der beiden Meldezyklen – 2027 oder 2028 – dieser Anbieter zugeordnet ist. Das lässt sich mit ein paar Wochen Vorlauf ordentlich klären. Mit zwei Wochen Vorlauf vor der ersten Meldung eher nicht mehr.
Drei Punkte, die wir Mandanten aktuell tatsächlich mitgeben: Erstens, prüfen Sie, ob Ihre Firmenkonten E-Geld- oder CBDC-nahe Produkte enthalten, denn die fallen unter CRS 2.0 und damit potenziell unter einen anderen, unter Umständen früheren Meldezyklus als reine Kryptowerte. Zweitens, dokumentieren Sie schon jetzt lückenlos, über welche Struktur welche Werte gehalten werden – Nachweise, die man ohnehin haben sollte, sind im Zweifel schneller beschafft, bevor eine Behörde nachfragt, als danach. Und drittens: Wer als digitaler Nomade zwischen mehreren Ländern pendelt und keine klar dokumentierte Steuerresidenz hat, wird durch CARF nicht automatisch zum Problemfall, gerät aber eher in den Fokus, weil die gemeldeten Daten an mehrere mögliche Wohnsitzstaaten gleichzeitig gehen können, bis die tatsächliche Ansässigkeit geklärt ist.
Am Ende bleibt die Erkenntnis, die eigentlich schon beim ursprünglichen CRS galt und die sich jetzt einfach auf eine neue Anlageklasse ausweitet: Internationale Diversifizierung schützt vor Klumpenrisiken und schafft Handlungsspielraum, Verstecken war noch nie der Punkt dabei. Die Behörden wissen das inzwischen übrigens auch – deshalb bauen sie an diesem Meldesystem nicht seit gestern, sondern seit über zehn Jahren, in aller Ruhe und mit bemerkenswerter Ausdauer.
Wer das für sein eigenes Setup einmal sauber durchdenken möchte, statt es der Behörde zu überlassen, findet bei uns ein offenes Ohr und, wenn gewünscht, auch die entsprechende Beratung dazu. Der erste Meldezyklus 2027 klingt nach viel Zeit. Für eine saubere Umstrukturierung ist ein Jahr durchaus machbar. Für eine, die man erst einleitet, nachdem der Brief vom Finanzamt schon im Kasten liegt, eher nicht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Einordnung aktueller regulatorischer Entwicklungen und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Singabiz erbringt keine solche Beratung; für die steuerliche und rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls ziehen Sie bitte einen zugelassenen Steuerberater oder Anwalt hinzu. Je nach Land können wir dafür auf passende Steuer- und Rechtsberater aus dem Singabiz Network verweisen.
Sie möchten wissen, wie CRS 2.0 und CARF konkret auf Ihre Struktur wirken? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch unter singabiz.com/de/kontakt.
