Eine der häufigsten Fragen, die uns Mandanten stellen, die sich in der Schweiz niederlassen oder dort bereits als Freiberufler arbeiten, klingt ungefähr so: Ich verdiene inzwischen ganz ordentlich, sollte ich jetzt nicht endlich eine GmbH gründen? Die Frage kommt fast immer mit einer stillen Grundannahme, nämlich dass eine Kapitalgesellschaft automatisch die „erwachsenere“, steuerlich klügere Variante ist, sobald ein gewisses Einkommen erreicht ist.
Manchmal stimmt das. Manchmal kostet Sie dieselbe Entscheidung ein paar Tausend Franken pro Jahr, ohne dass Sie es merken, weil die Rechnung eben nicht so einfach ist wie „Firma gründen, Steuern sparen“.

Drei Rechtsformen, drei völlig unterschiedliche Logiken
Fangen wir kurz bei den Grundlagen an, bevor wir rechnen. Als Freiberufler beziehungsweise Einzelunternehmen brauchen Sie kein Mindestkapital und keine Gründungsformalitäten beim Notar, dafür haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen für sämtliche Verbindlichkeiten des Geschäfts, unbeschränkt und ohne Trennung zwischen geschäftlich und privat. Der komplette Gewinn unterliegt zudem Ihrer persönlichen, progressiven Einkommenssteuer plus den vollen Sozialversicherungsbeiträgen als Selbständigerwerbender.
Bei der GmbH wie auch bei der AG sieht das grundlegend anders aus, und das ist ein Punkt, der in der reinen Steuerdiskussion gerne untergeht: Beide sind eigenständige juristische Personen, Sie haften als Gesellschafter oder Aktionär grundsätzlich nur mit dem einbezahlten Kapital, nicht mit Ihrem Privatvermögen. Wer in einem Geschäftsbereich mit echtem Haftungsrisiko unterwegs ist, etwa mit Verträgen, Personal oder physischen Produkten, sollte diesen Aspekt mindestens so stark gewichten wie die Steuerersparnis, in manchen Fällen sogar stärker.
Die GmbH braucht ein Stammkapital von mindestens 20’000 Franken, vollständig einbezahlt. Ihr Name als Gesellschafter erscheint dabei öffentlich einsehbar im Handelsregister, was für manche kein Thema ist und für andere, gerade mit Blick auf Vermögensschutz und Privatsphäre, durchaus eines.
Die AG verlangt mit 100’000 Franken Mindestkapital deutlich mehr, wobei bei der Gründung mindestens 50’000 Franken tatsächlich einbezahlt sein müssen. Bei reinen Gründungsagenturen unterscheiden sich die Dienstleistungsgebühren für GmbH und AG dabei überraschend wenig, bei manchen Anbietern liegt die AG nur rund 100 bis 200 Franken über der GmbH, teilweise ist der Unterschied noch kleiner. Der eigentliche Kostentreiber ist also nicht die Gründung selbst, sondern das höhere gebundene Kapital der AG. Der wesentliche inhaltliche Unterschied liegt ohnehin woanders: Aktionäre einer AG werden, anders als GmbH-Gesellschafter, nicht öffentlich im Handelsregister genannt, nur die Mitglieder des Verwaltungsrats sind sichtbar. Für Mandanten, denen Diskretion wichtiger ist als das gebundene Kapital, ist das oft schon die halbe Entscheidung.
Die eigentliche Frage: Wo genau spart die Kapitalgesellschaft?
Hier wird es interessant, und hier liegen auch die meisten Missverständnisse. Der Steuervorteil einer GmbH oder AG kommt nicht daher, dass Kapitalgesellschaften grundsätzlich weniger Steuern zahlen. Er kommt aus dem Zusammenspiel von drei Mechanismen, die erst gemeinsam wirken.
Erstens der Gewinnsteuersatz selbst. Im Kanton Zug, den wir hier als Rechenbeispiel nehmen, weil er zu den steuergünstigsten Kantonen der Schweiz zählt, liegt die effektive Gewinnsteuer für Unternehmen bei rund 11,9%, inklusive Bund, Kanton und Gemeinde. Zum Vergleich: Zürich liegt bei etwa 19,7%, Genf bei rund 14%. Das ist bereits deutlich unter dem Spitzensatz der persönlichen Einkommenssteuer, der in Zug bei etwa 22 bis 23% liegt und erst bei einem steuerbaren Einkommen ab rund 147’700 Franken (Alleinstehende) überhaupt erreicht wird.
Zweitens die Sozialversicherung, und das ist der Punkt, den die meisten unterschätzen. Als Selbständigerwerbender zahlen Sie AHV, IV und EO auf praktisch Ihren gesamten Gewinn, aktuell rund 10% oberhalb eines bestimmten Einkommens, mit einer sinkenden Skala für kleinere Einkommen. Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder AG zahlen Sie diese Abgaben dagegen nur auf den Lohn, den Sie sich auszahlen, nicht auf Dividenden. Und der Lohnanteil trägt zusätzlich noch die Arbeitslosenversicherung von 2,2% bis zu einer Grenze von aktuell 148’200 Franken Jahreslohn. Wer sich also einen moderaten Lohn auszahlt und den Rest als Dividende entnimmt, zahlt auf diesen Dividendenanteil keine AHV mehr, das ist bei höheren Gewinnen ein spürbarer Betrag.
Drittens die Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen, also wenn Sie mindestens 10% an Ihrer eigenen Gesellschaft halten, was bei den allermeisten unserer Mandanten der Fall ist. Auf Bundesebene werden nur 70% der Dividende überhaupt besteuert, im Kanton Zug sogar nur 50%. Die Doppelbesteuerung von Unternehmens- und Dividendengewinn wird dadurch spürbar abgemildert, wenn auch nicht ganz beseitigt.
Ein durchgerechnetes Beispiel, weil abstrakte Prozentsätze niemandem weiterhelfen
Nehmen wir eine alleinstehende Person in Zug mit einem Jahresgewinn von 200’000 Franken aus selbständiger oder unternehmerischer Tätigkeit.
Als Freiberufler bleiben nach Einkommenssteuer und den vollen Sozialversicherungsbeiträgen auf den gesamten Gewinn unter dem Strich grob gerechnet etwas über 118’000 Franken netto.
Mit einer GmbH sähe die Rechnung anders aus: ein Geschäftsführerlohn, sagen wir in einer Grössenordnung von 100’000 bis 120’000 Franken, unterliegt den vollen Lohnabgaben und der persönlichen Einkommenssteuer, während der verbleibende Gewinn in der Gesellschaft zunächst nur mit rund 11,9% Gewinnsteuer belastet wird. Wird davon anschliessend eine Dividende ausgeschüttet, greift die Teilbesteuerung, ohne dass darauf nochmals AHV anfällt. Am Ende bleibt bei diesem Profil, inklusive dem in der Firma verbleibenden Gewinnanteil, tendenziell ein deutlich höherer Betrag übrig als beim Freiberufler-Modell, in der Grössenordnung von 20’000 bis 25’000 Franken pro Jahr, je nach genauer Lohn-Dividenden-Aufteilung.
Bei einem Gewinn von 80’000 Franken kehrt sich das Bild dagegen um. Die persönliche Steuerprogression hat bei diesem Einkommen noch gar nicht richtig eingesetzt, der Vorteil des niedrigen Körperschaftsteuersatzes bleibt entsprechend klein, während die GmbH zusätzliche laufende Kosten mitbringt, Buchhaltung, eingeschränkte Revision beziehungsweise deren Prüfung, formellere Anforderungen an Lohnausweise und Sozialversicherungsabrechnungen. Hier ist die Einzelunternehmung in aller Regel schlicht die günstigere und unkompliziertere Wahl.
Dazwischen, etwa im Bereich von 120’000 bis 150’000 Franken, befinden wir uns in einer echten Grauzone. Ob sich eine Kapitalgesellschaft schon lohnt, hängt dann weniger von der reinen Steuerrechnung ab als von Faktoren wie Zivilstand, Kanton, geplanten Investitionen, Nachfolgeplanung oder eben dem Wunsch nach Diskretion, den wir weiter oben schon angesprochen haben.
Warum das eine Zug-Rechnung ist, keine allgemeingültige
An dieser Stelle ein wichtiger Vorbehalt: Die genannten Zahlen gelten für Zug, einen der steuergünstigsten Kantone überhaupt. In einem Kanton wie Zürich, Bern oder Genf, mit spürbar höheren Gewinnsteuersätzen und teils anderen Regeln zur Teilbesteuerung von Dividenden, verschiebt sich die Schwelle, ab der sich eine GmbH lohnt, durchaus nach oben, manchmal deutlich. Bei einer Standortwahl innerhalb der Schweiz lohnt es sich entsprechend, den Kanton und die konkrete Rechtsform gemeinsam zu betrachten, nicht nacheinander.
Ein praktischer Punkt, der international gerne übersehen wird
Sowohl GmbH als auch AG brauchen mindestens eine Person mit Einzelzeichnungsberechtigung oder zwei Personen mit Kollektivzeichnungsberechtigung, die in der Schweiz wohnhaft sind. Das betrifft nicht die Staatsangehörigkeit, sondern den Wohnsitz. Für Mandanten, die ihre operative Tätigkeit komplett remote von einem anderen Land aus steuern wollen und (noch) niemanden mit Schweizer Wohnsitz im Unternehmen haben, ist das oft der erste praktische Stolperstein, weit vor jeder Steuerfrage. Für genau diese Fälle können wir über Singabiz die lokale Zeichnungsberechtigung stellen, sodass eine Gründung auch dann funktioniert, wenn Sie selbst (noch) nicht in der Schweiz wohnhaft sind.
Fazit
Freiberuflich, GmbH oder AG ist keine Frage von „besser“ oder „schlechter“, sondern eine von Gewinnhöhe, Haftungsrisiko, Kanton, Privatsphäre-Bedürfnis und wie viel administrativen Aufwand Sie bereit sind zu tragen. Gerade das Haftungsthema wird in der reinen Steuerdiskussion oft unterschätzt, dabei kann es je nach Geschäftstätigkeit am Ende schwerer wiegen als jede Steuerersparnis. Unterhalb von etwa 80’000 Franken Gewinn spricht meistens wenig für eine Kapitalgesellschaft, oberhalb von 150’000 bis 200’000 Franken meistens einiges dafür, und dazwischen kommt es auf Details an, die sich eben nicht in einer Faustregel zusammenfassen lassen, so gerne Ratgeberartikel im Netz das auch versuchen.
Welcher Kanton und welche Rechtsform am Ende zu Ihnen passen, lässt sich nicht pauschal beantworten, das haben Sie auf den letzten Absätzen gemerkt. Genau dabei unterstützen wir Sie: Wir helfen bei der Wahl des passenden Kantons und rechnen Ihre individuelle Situation konkret durch, mit echten Zahlen statt Faustregeln. Kontaktieren Sie uns gerne, dann schauen wir gemeinsam, was sich für Sie tatsächlich lohnt.
