Formalitäten vor Ort

Nachdem Sie die benötigten Unterlagen zusammengestellt und entsprechend übersetzt, sowie den benötigten Betrag (abhängig von den ausgewählten Komponenten) auf unser Konto komplett überwiesen haben, leiten wir das komplette Dokumentenpaket an einen unserer Partner in Singapur oder Hongkong weiter.

Wenige Wochen später erhalten Sie fertige Gründungsunterlagen (auf Englisch, optional auf Anfrage gerne auch mit einer deutschen Übersetzung, durch die weitere Kosten entstehen). Diese müssen Sie gegenzeichnen und an uns zurückschicken.

Schon können Sie Ihre ersten Businessaktivitäten in Asien planen.

Bei Bedarf können wir Ihnen bei der Benennung eines lokalen Nominee Directors (Pflicht für alle Firmen in Singapur, in Hongkong ist ein lokaler Director nicht benötigt, kann aber auch unter Umständen hilfreich sein), bei der Registrierung des Registered Office, bei der Einrichtung des lokalen Secretary Service, sowie bei der Anmeldung zu den lokalen Steuern (inklusive der Umsatzsteuer-ID = GST, goods and services tax) und bei der Eröffnung des lokalen Bankkontos behilflich sein. Eine Reise nach Singapur oder Hongkong ist dafür nicht obligatorisch, vorausgesetzt, dass bestimmte Kriterien erfüllt werden.

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