vor der Gründung

Wir beraten Sie in Bezug auf die Wahl der passenden Firmenform für Ihre Gründung.

Sollten Sie eher einen indirekten Eintritt auf den Markt wünschen (über Vertriebspartner oder Abnehmer vor Ort), so können wir Ihnen auch dabei helfen, indem wir die best passende Strategie für Ihre Firma erarbeiten.

Alle Leistungen (direkte und indirekte), die mit dem Markteintritt nach Asien oder mit der Gründung in Asien verbunden sind, können Sie ganz einfach von und über uns beziehen. So haben Sie nur einen einzigen Partner auf Ihrer Seite, der sich um fast (1) alle Prozesse bezüglich Ihrer Gründung kümmert.

Da die Gründungsunterlagen aus Singapur oder Hongkong nur in englischer Sprache zur Verfügung stehen und auch in Englisch in Asien eingereicht werden müssen, helfen wir Ihnen bei Bedarf, diese Unterlagen ins Deutsche zu übersetzen (sollten Sie dies wünschen) sowie Ihre deutschsprachigen Unterlagen auch wieder ins Englische zu übertragen.

Es steht Ihnen aber auch frei, sämtliche Übersetzungen selbst zu organisieren. Dabei übernehmen wir allerdings keine Gewähr, dass die Übersetzungen bei den Behörden in Asien entsprechend akzeptiert werden.

Achtung! Singabiz erteilt keine juristische oder steuerliche Beratung. Dies ist definitiv außerhalb des Leistungsspektrums von Singabiz. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder Steuerberater. Gerne helfen wir Ihnen, einen versierten Anwalt oder Steuerberater zu finden oder vermittelt zu bekommen, die sich mit der Materie gut auskennen und Sie professionell beraten können. Gegenstand von Singabiz ist ausschließlich die Leistungserbringung in Bezug auf die Firmengründungen.

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